Bundesgericht "Lozärner Bier" aus Schaffhausen darf vorerst inkognito bleiben

SDA

2.11.2017 - 12:21

Lausanne

Bis zur Urteilsfällung des Bundesgerichts muss auf den Flaschen des "Lozärner Bier" nicht darauf hingewiesen werden, dass das Getränk in Schaffhausen gebraut wird. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde der Lozärner Bier AG die aufschiebende Wirkung gewährt.

Die Firma hat den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom Juli 2017 vor dem Bundesgericht angefochten. Das Kantonsgericht war zum Schluss gekommen, dass die Produktbezeichnung Bier mit dem geografischen Hinweis Lozärn gegen das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot verstosse.

Der Durchschnittskonsument würde aufgrund der Bezeichnung davon ausgehen, dass das Bier in Luzern gebraut werde. Verstärkt werde dieser Eindruck durch die blau-weisse Aufmachung der Etikette. Tatsächlich wird das Getränk in Schaffhausen hergestellt.

Ein entsprechender Hinweis muss laut Kantonsgericht deshalb zwingend auf die Flasche. Ob dem so ist, wird das Bundesgericht nun entscheiden müssen. (Urteil 2C_761/2017 vom 19.10.2017)

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