DenkmalschutzLuxram-Gebäude in Goldau SZ darf vorerst nicht abgerissen werden
stwe, sda
30.12.2024 - 08:21
Das Bundesgericht hat in einer superprovisorischen Verfügung den Abbruch der ehemaligen Glühbirnenfabrik Luxram beim Bahnhof Arth-Goldau SZ untersagt. Das höchste Gericht hiess damit eine Beschwerde des Schwyzer Heimatschutzes gut.
Keystone-SDA, stwe, sda
30.12.2024, 08:21
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Um den sofortigen Abbruch des Luxram-Gebäudes zu stoppen, hatte der Schwyzer Heimatschutz eine Beschwerde eingereicht und eine aufschiebende Wirkung verlangt. Diese Forderung hat das höchste Schweizer Gericht gutgeheissen, wie der Schwyzer Heimatschutz am Sonntag in einer Mitteilung schrieb.
«Bis zum Entscheid über das Gesuch um aufschiebende Wirkung haben alle Abbruchmassnahmen zu unterbleiben», schrieb das Bundesgericht im Urteil. Sowohl die Schwyzer Regierung als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hatten zuletzt eine Beschwerde gegen den Abbruch des Luxram-Gebäudes abgewiesen.
Der Schwyzer Heimatschutz kritisiert das Vorgehen der Gemeinde Goldau. Diese halte sich nicht an die Vorgaben des Raumplanungsgesetzes. Dieses siehe vor, zuerst eine Richtplanung und danach ein Nutzungsplanungsverfahren durchzuführen, bevor über einen allfälligen Abbruch entschieden werde. Die Gemeinde habe zwar eine Nutzungsplanung gestartet, gleichzeitig aber den Abbruch einiger Häuser befürwortet, «über welche zuerst in einer umfassenden Gesamtschau in der Nutzungsplanung zu entscheiden wäre», schrieb der Heimatschutz.
Gemäss dem Heimatschutz ist das Gebäude der ehemaligen Glühbirnenfabrik Luxram von «erheblichem kulturellem, industriegeschichtlichen und kunsthistorischem Wert». Weiter fordert die Organisation die Vorlage eines Entsorgungskonzeptes. Damit soll eine Gefährdung der Bevölkerung oder eine Verunreinigung des Grundwassers ausgeschlossen werden, hiess es im Communiqué weiter.
Die Gemeinde beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit dem Gebiet rund um den Bahnhof Arth-Goldau. Auf dem Areal soll Raum für Arbeiten, Wohnen und Tourismus entstehen.
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