Das Angebot von Familienwohnungen in der Stadt Luzern ist knapp. Daher will der Stadtrat bei geeigneten städtischen Liegenschaften Belegungsvorschriften prüfen. Dies soll aber nicht bei Baurechtsverträgen gelten.
Die Stadtregierung empfiehlt, ein Postulat der SP/Juso-Fraktion teilweise entgegenzunehmen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Grossstadträtin Luzia Vetterli hatte in ihrem Vorstoss bemängelt, dass Personen nach dem Auszug von Kindern in zu grossen Wohnungen verbleiben und somit das Angebot verknappen würden. Sie forderte daher Belegungsvorschriften.
Mit 43 Prozent sei der Anteil an Wohnungen mit vier oder mehr Zimmern in Luzern im Vergleich zu anderen Schweizer Städten zwar relativ hoch, hält der Stadtrat in seiner Stellungnahme fest. Die Stadt besitze aber lediglich 520 eigene Wohnungen, was etwas mehr als 1 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes ausmache.
Bei jenen Wohnungen, für die Mietverträge laufen, könne die Stadt nichts unternehmen. Man wolle aber prüfen, bei künftigen Vermietungen städtischer Wohnungen, die von der Grösse und Lage her für Familien geeignet sind, Belegungsvorschriften für die gesamte Mietdauer in den Verträgen festzulegen.
Dagegen werde der Stadtrat davon absehen, spezifische Belegungsvorschriften in künftigen Baurechtsverträgen vorzuschreiben. Denn bereits heute müssten etwa Genossenschaften, die sich für ein städtisches Grundstück im Baurecht bewerben, Belegungsvorschriften vorlegen.
So dürfen Wohnungen nur zur Eigennutzung und als Hauptwohnsitz abgegeben werden. Man wolle prüfen, ob von den Genossenschaften künftig weiterführende Belegungsvorschriften gefordert werden, die eine effiziente Belegung während der gesamten Mietdauer sicherstellen.
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