Binnenmarktgesetz Luzern muss Steuersoftware-Beschaffungen bis 2026 der Weko vorlegen

kad, sda

25.1.2022 - 14:16

Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss hat ein Schreiben der Wettbewerbskommission erhalten wegen der Beschaffung einer Steuersoftware. (Archivbild)
Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss hat ein Schreiben der Wettbewerbskommission erhalten wegen der Beschaffung einer Steuersoftware. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Luzern hat zwar bei der Beschaffung der Steuersoftware nicht eindeutig gegen das Binnenmarktgesetz verstossen. Nach einer Überprüfung fordert die Wettbewerbskommission (Weko) nun aber, dass er ihr bis 2026 Beschaffungen in dem Bereich zur Durchsicht vorlegt.

25.1.2022 - 14:16

Das Luzerner Finanzdepartement hatte die Erneuerung der Steuersoftware nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern im freihändigen Verfahren an den bisherigen Lieferanten vergeben. Der Regierungsrat begründete dies damit, dass der Preis unter 350'000 Franken gelegen habe und dass bei der Erneuerung der Kern der Software unverändert geblieben sei.

Doch aufgrund einer Meldung aus dem Markt wurde die Weko aktiv. Sie klärte ab, ob allenfalls Verstösse gegen das Binnenmarktgesetz vorliegen würden oder nicht. Die Untersuchung sei abgeschlossen, teilte die Luzerner Finanzdirektion am Dienstag mit.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess es bei der Weko, man vertiefe die Angelegenheit nicht weiter. Überhaupt wäre die Aufsichtsbehörde gegenüber dem Kanton nicht weisungsbefugt sondern hätte Beschwerde erheben können, worauf ein Gericht über eine allfällige Verletzung des Binnenmarktgesetzes entschieden hätte.

«Binnenmarktgesetz möglicherweise verletzt»

Das habe die Weko innerhalb der Frist wegen der nicht eindeutigen Situation nicht getan. Abschliessend hält sie aber fest, dass der Kanton möglicherweise das öffentliche Beschaffungsrecht und das Binnenmarktgesetz verletzt habe. Sie begründet dies mit einer zu langen Vertragsdauer der bestehenden Software und der fehlenden öffentlichen Ausschreibung.

Die ursprüngliche Software wurde 2005 auf eine Ausschreibung hin beschafft. Die Vertragsdauer liege klar über den rechtlichen Vorgaben. Folgebeschaffungen könnten zwar ausnahmsweise freihändig vergeben werden, allerdings müssten mehrere Voraussetzungen erfüllt seien. Dass eine elektronische Identifikation noch nicht bereit stehe, könne «kaum ein Grund sein, eine öffentliche Ausschreibung für die Steuersoftware weiter zu verschieben».

Wichtig sei nun, so die Weko, dass die zukünftigen Vergaben beschaffungs- und binnenmarktrechtskonform durchgeführt werden. Deshalb fordert das Weko-Sekretariat den Kanton Luzern auf, bis 2026 sämtliche Beschaffungen betreffend die elektronische Erfassung der Steuererklärungen mitzuteilen.

«Willkommener Kontrollmechanismus»

Dem werde man man «selbstverständlich nachkommen», wird Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) in der Mitteilung des Kantons zitiert. «Es ist für uns ein willkommener Kontrollmechanismus, wenn die Weko die diffizilen Beschaffungen prüft.»

Bei der Luzerner Bevölkerung sorgte Anfang 2021 weniger die Beschaffung der neuen Software als deren Handhabung für Diskussionen. Weil ausserordentlich viele Personen mit der Handhabung nicht zurecht kamen, musste der Kanton die Kapazitäten des Helpdesks deutlich ausbauen. Zudem kam es zu vielen Fehlermeldungen.

kad, sda