StadtplanungLuzern und Littau erhalten eine gemeinsame Bau- und Zonenordnung
rl, sda
19.12.2023 - 12:44
Rund 15 Jahre nach der Fusion erhalten die Stadt Luzern und die frühere Gemeinde Littau eine gemeinsame Bau- und Zonenordnung (BZO). In Luzern gibt es nur kleinere Anpassungen, die BZO des Stadtteils Littau-Reussbühl wurde dagegen gesamtrevidiert.
rl, sda
19.12.2023, 12:44
SDA
Der Stadtrat spricht in seinem Bericht an das Parlament von der letzten grossen Fusionspendenz, die mit der Schaffung einer gemeinsamen BZO für beide Stadtteile erledigt werde. Luzern und Littau fusionierten 2010. Seither gab es zwei BZO. Diejenige von Luzern wurde zwar 2013 revidiert, die damals erst wenige Jahre alte von Littau liess man aber unangetastet.
Jetzt sei der Zeitpunkt für eine Zusammenführung gekommen, sagte Baudirektorin Manuela Jost (GLP) am Dienstag den Medien. Immerhin sei die BZO eines der wichtigsten strategischen Führungsinstrumente einer Gemeinde.
Allerdings werden nicht einfach die bestehenden BZO zusammengelegt. Für die mittlerweile 15 Jahre alte von Littau brauchte es im Gegensatz zu der von Luzern eine Gesamtrevision. Die aktuelle Littauer BZO beruht noch auf den alten Nutzungsmassen. Neu sollen die Gebäudevolumen anhand von Überbauungsziffern und Gesamthöhe statt mit Ausnützungsziffern und Geschosszahl festgelegt werden.
Kein neues Bauland
In der neuen BZO wird von einem Wachstum der Stadt von 83'000 Personen auf 87'000 im 2035 ausgegangen. Neue Einzonungen seien nicht nötig, sagte Jost. Bestehendes könne verdichtet werden.
Wachsen soll die Stadt vor allem in Littau. Potential für eine qualitativ hochstehende Entwicklung sieht der Stadtrat an der Thorenbergstrasse, dort wird deswegen die Bebauungsplanpflicht eingeführt. Das Gebiet beim Bahnhof Littau soll umgenutzt werden. Auf mehreren städtischen Arealen in Littau soll gemeinnütziger Wohnungsbau ermöglicht werden.
Im Zonenplan der Stadt Luzen gibt es nur kleinere Anpassungen, etwa auf dem Areal Reussinsel, wo ein Freiraum erhalten werden soll. Auf dem Areal Urnerhof wird der Bau von Genossenschaftswohnungen ermöglicht; diese Umzonung war durch das Strassenprojekt Spange Nord blockiert gewesen.
Mit der neuen BZO werden in Luzern und Littau auch rund 80 Gestaltungspläne aufgehoben, weil sie realisiert oder veraltet sind. So wird etwa der Gestaltungsplan Ruopigen in Reussbühl in eine Erhaltungszone überführt.
Klimastrategie umgesetzt
Schliesslich werden in der neuen BZO auch die Vorgaben der städtischen Klima- und Energiestrategie umgesetzt. Dabei geht es etwa um Dachbegrünungen oder eine Pflicht für Photovoltaikanlagen.
Nicht alle sind mit der geplanten BZO einverstanden. Es gingen 125 Einsprachen ein, die sich je hälftig auf die Stadtteile Luzern und Littau verteilten. Von Seiten der Stadt hiess es, dass die Zahl der Einsprachen sich damit im Rahmen gehalten habe.
Bei 74 Einsprachen konnten keine oder nur eine teilweise Einigung erzielt werden. Mehrere Einsprachen gab es von Grundeigentümern in der Täschmatte in Reussbühl, weil die Stadt dort weiterhin ein reines Arbeitsgebiet will. Ein weiteres Einsprachenthema war die Bebauungsdichte.
Der Grosse Stadtrat soll die BZO im März 2024 behandeln. Die Vorlage unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Genehmigung der BZO durch den Regierungsrat des Kantons Luzern könnte Ende 2024 möglich sein.
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