Zentralschweiz Luzern wagt Schritt Richtung Transparenz

rl, sda

21.6.2023 - 09:06

Die Luzerner Bevölkerung soll leichter Akten einsehen können. (Symbolbild)
Die Luzerner Bevölkerung soll leichter Akten einsehen können. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Luzern will das Öffentlichkeitsprinzip einführen. Wer kantonale und kommunale Dokumente einsehen will, soll dies nicht mehr begründen müssen.

Keystone-SDA, rl, sda

Der Regierungsrat hat seinen Entwurf für das Öffentlichkeitsprinzip in die Vernehmlassung geschickt. Insgesamt sollen zehn Erlasse angepasst werden, wobei die Grundsätze des Öffentlichkeitsprinzips im Organisationsgesetz festgeschrieben werden sollen.

Wer künftig ein amtliches Dokument einsehen will, muss gemäss Vernehmlassungsentwurf weiterhin ein Gesuch stellen. Er müsse aber nicht mehr geltend machen, dass er ein eigenes, schutzwürdiges Interesse an der Akte habe, teilte die Staatskanzlei mit. Umgekehrt müsse die Behörde begründen, wenn sie den Zugang zu einem Dokument verweigere oder einschränke.

Nicht alles gratis

Der Entscheid der Behörde kann vor Gericht angefochten werden. Wird ein solcher anfechtbare Entscheid verlangt, muss der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin gemäss Vernehmlassungsentwurf dafür eine Gebühr zahlen. Auch für aufwendige Gesuche um Dokumenteneinsicht kann die Behörde eine Gebühr erheben.

Trotz Öffentlichkeitsprinzip soll der Kreis der zugänglichen Dokumente beschränkt bleiben, wie die Staatskanzlei mitteilte. Dokumente, die vor dem Inkrafttreten des Öffentlichkeitsprinzips erstellt worden sind, sind von diesem ausgenommen. Nicht zugänglich bleiben Akten aus hängigen Verfahren und laufenden Geschäften, genau so die Verhandlungsunterlagen des Regierungsrats.

Transparenz auch in Gemeinden

Das Öffentlichkeitsprinzip soll gemäss der Mitteilung für die kantonalen Departemente und Dienststellen sowie die Gemeinden gelten. Es gilt aber nicht für Organisationen, welche kantonale Aufgaben wahrnehmen, aber nicht zur Verwaltung gehören.

Wie viele Gesuche um Dokumenteneinsicht beim Kanton eingehen, ist gemäss der Vernehmlassungsbotschaft nur schwer abzuschätzen. Basierend auf den Erfahrungen in anderen Kantonen, könnten es 30 bis 70 pro Jahr sein. Nicht verlässlich absehbar sind auch die Folgekosten.

Mehrere Anläufe

Das Prinzip, dass grundsätzlich amtliche Dokumente zugänglich sein sollen, hatte im Kanton Luzern in der Vergangenheit einen schweren Stand. 2015 und 2018 lehnte der Kantonsrat die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips ab.

Den Weg frei gemacht hatte die Aufarbeitung der kleinen Staatskrise von 2017. Damals lehnten die Stimmberechtigten in einer politisch aufgeheizten Phase das Budget ab – das Vertrauen in die politischen Institutionen schien erschüttert. Um dieses wieder herzustellen, kam das Öffentlichkeitsprinzip wieder auf das Tapet. Vor einem Jahr überwies das Parlament eine entsprechende Motion.