Die Steuerbehörden des Kantons Luzern sollen den Wert der Grundstücke künftig häufiger, aber in einem einfacheren Verfahren schätzen. Neu soll der Gebäudewert aus dem Gebäudeversicherungswert, der Landwert aus Marktdaten abgeleitet werden. Dem Kanton soll dies, bei gleichbleibenden Steuereinnahmen, Einsparungen von 1,5 Millionen Franken einbringen.
Das Schatzungsgesetz ist in den letzten 30 Jahren praktisch unverändert geblieben. Die Forderung nach einer Vereinfachung sei seit zehn Jahren ein politisches Thema, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Der Regierungsrat schlage nun dem Kantonsrat vor, das Schatzungsgesetz abzuschaffen und die Bestimmungen über die Immobilienbewertungen ins Steuergesetz zu integrieren.
Künftig soll sich die steuerliche Schatzung eines Gebäudes auf die Daten der kantonalen Gebäudeversicherung abstützen. Für den Landwert soll auf breit akzeptierte Marktdaten abgestellt werden.
Der Versicherungswert der Gebäudeversicherung entspricht dem Neubauwert. Von diesem wird gemäss Vorschlag der Regierung für die steuerliche Schatzung die altersbedingte Entwertung abgezogen und somit der Zeitbauwert bestimmt. Zusammen mit dem Landwert ergibt dies den Katasterwert.
Augenschein entfällt
Diese neue Schatzungsmethode sei einfacher als die alte, teilte die Staatskanzlei mit. Es könnten acht bis zehn Stellen oder rund 1,5 Millionen Franken jährlich eingespart werden.
Mit der neuen Schatzungsmethode soll in der Regel der Augenschein des Schatzungsbeamten vor Ort entfallen. Andere Kantone würden das Pultschatzungsverfahren bereits kennen, teilte die Staatskanzlei mit.
Im Kanton Luzern gibt es über 200'000 Grundstücke. Diese sollen neu statt alle 15 Jahre alle 5 Jahre geschätzt werden. Dank des hohen Grades an Automatisierung verursache dies keine Mehraufwendungen. Wegen des kürzeren Schatzungszyklus könne auf die jährliche Indexierung des Mietwerts verzichtet werden.
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