Finanzpolitik Luzern will Notbremse bei ausfallender SNB-Ausschüttung verhindern

rl, sda

27.10.2022 - 15:43

Die Gewinnausschüttungen der Nationalbank sind für den Kanton Luzern derzeit nur erschwert budgetierbar. (Archivaufnahme)
Die Gewinnausschüttungen der Nationalbank sind für den Kanton Luzern derzeit nur erschwert budgetierbar. (Archivaufnahme)
Keystone

Fällt die Gewinnausschüttung der Nationalbank an den Kanton Luzern kleiner aus als erwartet, soll dadurch nicht die Schuldenbremse aktiviert werden. Der Luzerner Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen in die Vernehmlassung geschickt.

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Die Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) hängen von deren Gewinn ab. Dieser war in den letzten Jahren hoch. Doch mit der geänderten geopolitischen und wirtschaftlichen Grosswetterlage müssen sich die Kantone darauf einstellen, mit einer kleineren oder mit gar keiner Gewinnbeteiligung wirtschaften zu müssen.

Für den Kanton Luzern könnte eine ausbleibende SNB-Gewinnausschüttung die Schuldenbremse aktivieren, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Gemäss heutiger Regelung der Schuldenbremse darf der Voranschlag maximal ein Defizit von vier Prozent des Bruttoertrags aufweisen. Bei einem Vollausfall der eingeplanten SNB-Gelder – derzeit 160 Millionen Franken – würde diese Grenze überschritten.

Kurzfristig könnte ein solcher Ausfall nicht kompensiert werden, um eine Einhaltung der Schuldenbremse zu erreichen, teilte die Staatskanzlei mit. Das zulässige Defizit solle deswegen im gleichen Ausmass erhöht werden, wie die SNB-Ausschüttung unerwartet zurückgehe.

Unabhängigkeit stärken

Massgeblich sein sollen dabei die im aktuellen Voranschlag budgetierte Ausschüttung und die im Vorjahr im Finanzplan eingestellte Ausschüttung. Mit dieser Ergänzung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen könne die Unabhängigkeit des Kantons Luzern von der SNB gestärkt werden, teilte der Regierungsrat mit.

Die beantragte Gesetzesänderung geht bis Ende November 2022 in die Vernehmlassung. Die Beratung im Kantonsrat ist im Frühjahr 2023 geplant. Damit wäre die neue Regelung beim nächsten Budgetprozess bereits in Kraft.

Die Höhe der SNB-Ausschüttung hatte am Montag und Dienstag in der Budgetdebatte des Kantonsrats viel zu reden gegeben. Der Regierungsrat budgetierte 160 Millionen Franken, was 83 Prozent der maximal möglichen Ausschüttung entspricht. Dieser Wert wurde als «ambitioniert» eingestuft, die Budgetierung eines kleineren Wert wurde aber abgelehnt.