Strassenverkehr Luzerner Anwohner fordern Tempo 30 auf der gesamten Bernstrasse

liku, sda

11.3.2024 - 09:55

Die Bernstrasse führt Richtung Littau-Wolhusen und ist Eigentum des Kantons. (Archivbild)
Die Bernstrasse führt Richtung Littau-Wolhusen und ist Eigentum des Kantons. (Archivbild)
Keystone

Luzerner Anwohner und Hauseigentümer wollen den Kanton mit einem Wiedererwägungsgesuch und allfälligen juristischen Schritten zur Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen auf der Bernstrasse bringen. Als Sofortmassnahme fordern sie die bestehende Tempo-30-Strecke bis mindestens zum Schulhaus Grenzhof zu verlängern.

Keystone-SDA, liku, sda

Der Strassenlärm an der Bernstrasse sei lauter als gesetzlich erlaubt, schreiben der Quartierverein Bernstrasse und der Verkehrs-Club der Schweiz (VSC) in einer gemeinsamem Mitteilung vom Montag. Dennoch sperre sich der Kanton als Strasseneigentümer, lärmsenkende Massnahmen wie Tempo 30 einzuführen.

Als Begründung diene dem Kanton ein vor rund 20 Jahren durchgeführtes Lärmschutzprojekt, welches die betroffenen Parteien aus heutiger Sicht als «ungenügend» betrachten. Sie drohen nun dieses juristisch anzufechten, um den Kanton zu einer Neubeurteilung zu zwingen. Ziel ist Tempo 30 auf der gesamten Strasse und den Einbau eines lärmarmen Belags zu prüfen.

Im November 2021 wurde im Abschnitt Bernstrasse 27 bis Einmündung Sagenmattstrasse bereits Tempo 30 eingeführt. Dieser befindet sich zwischen den Busstationen Kanonenstrasse und Kreuzstutz. Bis zur Umsetzung der lärmsenkenden Massnahmen soll die Tempo-30-Strecke bis zum Schulhaus Grenzhof verlängert werden.

Dank eines Bundesgerichtsurteils aus Kriens von 2023 könnten ungenügende Lärmschutzprojekte juristisch angegangen werden, hiess es in der Mitteilung weiter. Rund 30 Anwohner und Hauseigentümer der Bundes- und Zentralstrasse, darunter die Allgemeine Baugenossenschaft Luzern (abl) seien einem Aufruf des Quartiervereins Hirschmatt-Neustadt gefolgt und hätten den VCS bevollmächtigt, in ihrem Namen auf juristischem Weg den Lärmschutz einzufordern.