Coronavirus – SchweizLuzerner Beizen dürfen im Winter Aussenplätze überdachen
we, sda
16.11.2020 - 16:35
Luzerner Gastrobetriebe können während der kalten Jahreszeit auf ihren Aussenflächen temporär Überdachungen, Verglasungen oder Zelte aufstellen. Dies hat der Stadtrat beschlossen. Damit will er die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie erneut mildern.
So könne die durch die Coronamassnahmen reduzierte Sitzplatzzahl im Inneren der Lokale teilweise kompensiert werden, teilte der Luzerner Stadtrat am Montag mit. Er sieht ein «rasches, unbürokratisches Verfahren» vor.
Die Corona-Krise treffe die Gastrobranche hart, schreibt der Stadtrat weiter. Regelungen wie vorgerückte Sperrstunde oder Beschränkung der Gruppengrösse stellten verschärfte Umstände dar. Zudem verzichteten viele Leute wegen der hohen Infektionszahlen auf einen Besuch in Restaurants, Bars oder Cafés.
Gastrobetriebe der Stadt Luzern dürfen nun also während der Wintermonate ihre Boulevardflächen durch geeignete Überdachungen, Verglasungen oder Zelte besser nutzbar machen und Gäste im Winter draussen etwas komfortabler bewirten.
Übliches Bewilligungsverfahren fällt weg
Bislang hatte der Stadtrat keine solchen zusätzlichen Elemente erlaubt, um Nutzungskonflikte etwa mit Anwohnern zu vermeiden. Dies ändert er nun für einen befristeten Zeitraum – bis spätestens 31. März 2021.
Damit die Gastrobranche ihre Aussenbauten schnellstmöglich realisieren kann, will der Stadtrat auf das sonst übliche Baubewilligungsverfahren verzichten. Alle Vorhaben müssten jedoch schriftlich bei der zuständigen Abteilung Stadtraum und Veranstaltungen beantragt werden, heisst es weiter.
Ende September hatte der Stadtrat verkündet, dass Restaurants und Cafés ihre Aussensitzplätze bis Ende 2021 grosszügig und unkompliziert erweitern können. Damit verlängerte er seine wegen der Coronapandemie gelockerte Gastropolitik.
Geld für Sport und Kultur in Zug
Auch der Kanton Zug will länger Hilfe leisten, wie er am Donnerstag mitteilte. Konkret sollen Sportvereine, Kulturschaffende und Kulturunternehmen bei coronabedingten Ertragsausfällen weiterhin unterstützt werden.
Die Direktion für Bildung und Kultur erarbeitet derzeit mit dem Bundesamt für Kultur die Leistungsvereinbarung zur Auszahlung von 2,162 Millionen Franken an Bundesgeldern. Die notwendigen Zuger Gelder würden mit der bestehenden COVID-19-Lotteriefondsentnahme von 5 Millionen Franken finanziert.
Auch für Zuger Sportvereine soll es weiterhin möglich sein, Unterstützung aus dem Sportfonds zu beantragen. Dies betrifft etwa Vereine, die Wettkämpfe oder andere Anlässe absagen mussten. Gesuche können rückwirkend vom 21. September bis am 31. Dezember eingereicht werden. Bisher wurden 33 Zuger Sportvereine mit einer Gesamtsumme von 611'320 Franken Soforthilfe unterstützt.
Der Kanton Zug meldete am Montag innert 72 Stunden 138 neue positive Fälle. Im Kanton Nidwalden fielen innerhalb eines Tages 19 Coronatests positiv aus. Obwalden zählt seit Freitag 49, Luzern seit Sonntag 73 neue positive Coronatests. Schwyz meldete 84 neue laborbestätigte Fälle sowie zwei neue Todesfälle seit Sonntag. Im Kanton Uri gabs 13 neue bestätigte Corona-Fälle.
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