Justiz Luzerner erhält bedingte Haftstrafe wegen Sex mit 14-Jähriger

SDA

2.11.2017 - 12:50

Weil er mit einer 14-Jährigen Geschlechtsverkehr hatte und sie per Chat an seiner Selbstbefriedigung teilhaben liess, ist ein heute 24-jähriger Mann aus dem Kanton Luzern zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Der Verurteilte gab an, er sei verliebt gewesen.

Die Richterin am Kriminalgericht Luzern befand ihn im abgekürzten Verfahren schuldig der mehrfachen sexuellen Handlung mit einem Kind und der mehrfachen Pornografie sowie Anstiftung zur Pornografie. Sie verhängte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Der damals 21-Jährige hatte das spätere Opfer im Herbst 2014 in einem Chat kennengelernt. Die beiden trafen sich in der Folge, wobei es im Dezember mehrmals zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr kam.

Zuvor hatte er sie bereits per Nachrichtendienst auf seinem Smartphone mit Text und Bild in seine Masturbation miteinbezogen. Zudem hatte er das Mädchen aufgefordert, ihm eine Aufnahme ihrer Genitalien zu schicken, was dieses auch tat.

Laut der Anklage nahm der Beschuldigte die sexuellen Kontakte im Wissen vor, dass sein Opfer erst 14-jährig und somit sieben Jahre jünger als er war. Die Betroffene gab in der Vernehmung an, sie habe dem Vorgehen zugestimmt, zudem hätten sie ein Kondom benützt.

Als strafmildernd erachtete die Staatsanwaltschaft die Geständnis- und Kooperationsbereitschaft des Mannes. Der Verurteilte gab zu Protokoll, er habe sich in das Opfer verliebt und nie in der Absicht gehandelt, sie sexuell zu benützen. Das Urteil ist rechtskräftig, der Verurteilte muss die Verfahrenskosten von rund 7500 Franken tragen. Forderungen des Opfers werden an den Zivilrichter verwiesen.

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