Justiz Luzerner Gericht stuft Messerattacke nicht als Tötungsversuch ein

SDA

13.8.2019 - 23:59

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Messerstecher, der bereits ausgeschafft worden ist und nicht am Prozess teilgenommen hat, wegen mehrfacher versuchter Körperverletzung verurteilt.
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Messerstecher, der bereits ausgeschafft worden ist und nicht am Prozess teilgenommen hat, wegen mehrfacher versuchter Körperverletzung verurteilt.
Source: Kantonsgericht Luzern

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Mann, der zwei Bekannte mit einem Messer verletzt hatte, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Ins Gefängnis muss der Beschuldigte nicht.

Der heute 23-jährige Afghane ist bereits 2017 nach Afghanistan ausgeschafft worden und hat auch nicht am Prozess von Ende Juli in Luzern teilgenommen. Das Gericht sprach zudem nur 6 Monate als unbedingt zu vollziehende Strafe aus; diese Zeit sass der Beschuldigte bereits in Untersuchungs- und Ausschaffungshaft ab.

Hätte der Ausgeschaffte eine unbedingte Freiheitsstrafe zu verbüssen, käme der Kantonale Vollzugs- und Bewährungsdienst ins Spiel. Er erfasst verurteilte Personen, die sich nicht oder nicht mehr in der Schweiz befinden im nationalen Fahndungssystem Ripol. In Absprache mit dem Bundesamt für Justiz werden gewisse Personen international zur Fahndung ausgeschrieben, wegen der langen Auslieferungsverfahren muss das unbedingte Strafmass allerdings mindestens ein Jahr betragen.

Das Kriminalgericht sprach den Mann der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung schuldig. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten forderte, hatte der Beschuldigte sogar mit Tötungsabsicht gehandelt. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist nicht rechtskräftig.

Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2016 an der Baselstrasse in Luzern, wo der Beschuldigte wohnte. Er wurde von zwei entfernten Verwandten aufgesucht, nachdem es am Telefon zu Beleidigungen gekommen war.

Kleider in Zelle angezündet

Nach Angaben der Anklageschrift kam der alkoholisierte Beschuldigte mit einem Messer zu seinen Besuchern auf die Strasse und griff sie an. Eines der Opfer erlitt eine Stichverletzung unterhalb der Nase, das andere Schnittverletzungen am Hals, an der Stirn und an der Hand.

Der Beschuldigte bestritt gegenüber der Staatsanwaltschaft die Tat. Er selber sei von einem der beiden anderen mit einem Messer verletzt worden.

Wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde der Beschuldigte, weil er im Januar 2017 in seiner Zelle Kleider angezündet hatte. Er verursachte damit einen Sachschaden von 5000 Franken.

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