JustizLuzerner Gericht verlängert stationäre Massnahme für Vergewaltiger
SDA
27.7.2020 - 00:00
Ein 56-jähriger Mann, der 2008 wegen Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung und Inzest verurteilt wurde, muss sich weiterhin einer stationären Massnahme unterziehen. Das Luzerner Kriminalgericht hat diese zum dritten Mal verlängert, und zwar bis 2023.
Weil er sich wiederholt an sehr jungen Kindern vergriffen hatte, war der Mann vom damaligen Luzerner Obergericht zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht schob diese zugunsten einer Therapie in einer geschlossenen Einrichtung auf. Diese «kleine Verwahrung» wurde nach fünf Jahren ein erstes Mal und 2017 erneut um drei Jahre verlängert.
Wie das Kriminalgericht in seinem Beschluss festhält, den es am Sonntag veröffentlichte, erachtet es eine Verlängerung um weitere drei Jahre als angezeigt. Eine bedingte Entlassung, wie sie der pädophile Straftäter gefordert hatte, sei verfrüht.
Zwar gebe der Mann, der sich nach chemischer Kastration 2019 auch chirurgisch kastrieren liess, an, seither «kein Kopfkino» mehr zu erleben und weniger Drang zur Masturbation zu verspüren. Allerdings fehle eine zuverlässige Studie über die Auswirkung und die Rückfallgefahr einer Kastration.
Manipulative Züge
Zudem sei eine Affinität zum Kinde, verbunden mit dem Wunsch nach Nähe und Zuneigung, beim Verurteilten immer noch vorhanden. Das Gericht sieht bei ihm zudem Bagatellisierungstendenzen und manipulative Züge. Es sei mehr als fraglich, ob er sich des Problems ausreichend bewusst sei, hält das Gericht fest.
Dazu komme, dass er die erforderlichen Vollzugslockerungsschritte für eine ausreichend positive Legalprognose noch nicht erfolgreich absolviert habe. Die Rückfallgefahr für sexuelle Handlungen an Kindern in der Freiheit sei als zumindest moderat bis moderat-deutlich einzustufen.
Das Gericht führt insbesondere einen Vorfall von Ende 2019 ins Feld. Im Rahmen eines Übernachtungsurlaubs habe sich der Mann auf ein Schulhausareal begeben, obwohl er ein Rayonverbot für solche Einrichtungen habe. GPS-Daten der Fussfessel des Mannes würden dies belegen.
Bloss vorbeigelaufen
Daraufhin wurde die kurz zuvor bewilligte Versetzung in ein Wohn- und Arbeitsexternat widerrufen. Der Mann gab an, bloss am Schulhaus vorbeigelaufen zu sein, die Genauigkeit des GPS betrage zwei bis zehn Meter.
Das Gericht schenkte ihm diesbezüglich aber keinen Glauben. Vielmehr habe er mit dem risikorelevanten Vorfall den Verlauf der Massnahme verzögert. Als problematisch stuft es weiter den Umstand ein, dass ihm ein tragfähiges soziales Netzwerk fehle.
Die Vorgeschichte des Verurteilten verlange ein überwachtes Vorgehen. Die dreijährige Verlängerung der stationären Massnahme müsse dabei aber zeitlich nicht ausgereizt werden, denn Ziel sei eine bedingte Entlassung. Der Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig.
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