Im Kanton Luzern werden die Kompetenzen der Hilfspolizisten vom Verkehr auf Sicherheitsaufgaben ausgeweitet. Diese Assistenten können auch eine Waffe tragen. Der Kantonsrat hat dem revidierten Polizeirecht nach zweiter Lesung mit 87 zu 23 Stimmen zugestimmt.
Die Luzerner Polizei wird heute von Verkehrsassistenten unterstützt, die parkierte Autos kontrollieren und Verkehrsdienst leisten. Neu werden sie als Sicherheitsassistenten auftreten, die auch beim Transport von Gefangenen oder beim Objektschutz oder zur Unterstützung der Gerichte eingesetzt werden.
Werden die Sicherheitsassistenten von richtigen Polizisten begleitet, können ihnen weitere Aufgaben anvertraut werden. Sie dürfen eine Waffen tragen, sofern sie eine gleichwertige Waffenausbildung durchlaufen wie die diplomierten Polizisten.
Die Gesetzesrevision umfasst weitere Änderungen, davon eine, zu der der Kanton Luzern vom Bundesgericht gezwungen worden war. Es geht dabei darum, inwiefern Randalierer die Kosten für den von ihnen verursachten Polizeieinsatz aufgebürdet werden können. Zu der nun beschlossenen Lösung gab es im Parlament eine kritische Bemerkung der Grünen, aber keine Diskussionen mehr.
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