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Kantonsrat LU Luzerner Kantonsrat revidiert Übertretungsstrafgesetz

Nicht nur Polizisten, sondern auch Angestellte des Amts für Migration, Fischereiaufseher oder Wildhüter sollen im Kanton Luzern bei Verstössen den Bussenblock zücken dürfen. Der Kantonsrat hat das Übertretungsstrafgesetz den neuen eidgenössischen Vorgaben angepasst.
Im Parlament war man sich am Dienstag bei der ersten Lesung des Gesetzes einig, dass Ordnungsbussen für Fehlbare gegenüber einem ordentlichen und aufwendigen Strafverfahren Vorteile hätten. Sie sollen deswegen nicht mehr nur bei geringfügigen Strassenverkehrs- und Drogendelikten ausgesprochen werden, sondern auch in anderen Rechtsbereichen. Anträge zur Vorlage und Diskussionen gab es keine.
Das Ordnungsbussenverfahren kommt dann zur Anwendung, wenn es sich um geringfügige Übertretungen handelt, und wenn der Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht klar ist. So wird neu das unberechtigte Pflücken wildwachsender Pflanzen ein Ordnungsbussentatbestand.
Das Amt für Migration soll neu eine Busse aussprechen dürfen, wenn ein Ausländer bei der Beschaffung der Ausweispapiere nicht kooperativ genug ist. Der grösste Teil der Neuerungen betrifft Vorschriften zum Schutz der Natur und betrifft etwa Fischer oder Hundehalter.
Heute werden im Kanton Luzern pro Jahr 70'000 bis 80'000 Ordnungsbussen ausgesprochen. 99 Prozent davon entfallen auf den Strassenverkehr. Der Regierungsrat geht nicht davon aus, dass die Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens zu wesentlich mehr Bussen führen wird.
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