Kantonsrat LULuzerner Kantonsrat streicht Abgabepflicht für Vereinslotto
SDA
22.10.2019 - 10:29
Wer die Reingewinns aus Glücksspielen an gemeinnützige Vorhaben verteilen darf, hat im Luzerner Kantonsrat zu Diskussionen geführt. Entscheide dazu gab es noch nicht. (Symbolbild)
Source:KEYSTONE/PETER KLAUNZER
Führen Luzerner Vereine ein Lotto durch, sollen sie keine Abgabe bezahlen müssen. Dies hat der Kantonsrat am Dienstag entschieden.
Das Parlament hat in erster Lesung das kantonale Einführungsgesetz zum neuen Spielbankengesetz des Bundes behandelt und mit 70 zu 14 Stimmen und 26 Enthaltungen gutgeheissen. Der Stimme enthalten hatten sich SP und GLP, Nein sagten die Grünen.
Neu werden kleine, nicht kommerzielle Pokerturniere ausserhalb von Casinos zugelassen. Sie brauchen aber eine kantonale Bewilligung. Grosse Pokerturniere mit der Möglichkeit von hohen Einsätzen und Gewinnen bleiben den Spielbanken vorbehalten.
Auf Antrag der vorberatenden Kommission hat der Kantonsrat zudem stillschweigend eine Erleichterung für das traditionelle Vereinslotto beschlossen. Heute müssen Veranstalter von bewilligungspflichtigen Kleinlotterien eine Abgabe von fünf bis zehn Prozent der Einsätze entrichten. André Marti (FDP) sagte, diese Abgabe treffe die Falschen, nämlich die Vereine, die auch gemeinnützig tätig seien.
Erneute Debatte über «Moskau-Reisli»
Hans Stutz (Grüne) kritisierte die Vergabe der Reingewinne aus Lotteriegeldern für gemeinnützige Zwecke. Seiner Ansicht nach wird der Begriff Gemeinnützigkeit durch den Regierungsrat und die Departemente oft überstrapaziert. Stutz erinnerte an das «Moskau-Reisli» von 2013. Damals war eine Promotionsreise nach Moskau durch Behörden und Wirtschaftsvertreter sowie das Luzerner Symphonieorchester mehrheitlich aus dem für gemeinnützige und wohltätige Zwecke bestimmten Lotteriegeld finanziert worden.
Stutz schlug vor, eine Stiftung zu schaffen, damit eine unabhängigere Vergabe der Gelder möglich werde. Auch die GLP wollte eine verwaltungsunabhängige Vergabestelle, um in diesem sensiblen Bereich Transparenz zu schaffen, wie Roland Fischer (GLP) sagte. Der gemeinnützige Zweck sei oft nur schwer von einer öffentlichen Aufgabe zu trennen, sagte Fischer. Simone Brunner (SP) sprach von einem grossen Missbrauchspotenzial.
Justizdirektor Paul Winiker lehnte das Ansinnen ab und erklärte, dass der Regierungsrat aus den gemachten Erfahrungen gelernt habe. Die Gemeinnützigkeit sei in Gesetz und Verordnung klar geregelt. Winiker wandte sich auch aus Kostengründen gegen eine unabhängige Vergabestelle. Zudem habe der Regierungsrat den Blick über das gesamte Engagement des Kantons für gemeinnützige Zwecke.
Offen für Diskussionen
CVP und FDP wandten sich gegen die geforderte verwaltungsunabhängige Vergabestelle. André Marti (FDP) sagte, auch in einem solchen Gremium könne es Abhängigkeiten geben. Die Transparenz bestehe schon, sagte Bernadette Rüttimann Oehen (CVP). Einfache Strukturen in den kantonalen Departementen sei teuren Kommissionen oder Stiftungen vorzuziehen.
Rolf Bossert (SVP) lehnte die Anträge ab, zeigte sich aber offen für Diskussionen, wie die Vergabe transparenter gestaltet werden könnte. Der Rat entschied darauf, das Anliegen nochmals in der Kommission zu diskutieren und erst in der zweiten Lesung eine definitive Lösung zu beschliessen.
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