Justiz Luzerner Kriminalgericht: 14 Monate bedingt wegen Raserfahrt

SDA

21.4.2019 - 23:59

Ein 32-jähriger Motorradfahrer ist vom Kriminalgericht Luzern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden, weil er statt mit maximal 60 km/h mit Tempo 131 unterwegs gewesen war. Er habe seinen neuen Töff kurz austesten wollen, sagte der Beschuldigte dazu.

Das am Sonntag publizierte Urteil, das im abgekürzten Verfahren zustande kam, ist rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte vor rund einem Jahr in Büron LU mit seinem Motorrad Gas gegeben und dabei netto die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 71 km/h überschritten.

Die Fahrt ereignete sich gemäss Anklageschrift bei guter Sicht, trockenen Verhältnissen und schwacher Verkehrsdichte. Beidseitig der Strasse gibt es im Raserabschnitt aber Zufahrten zu Liegenschaften.

Der Beschuldigte konnte sich seine Fahrweise nicht genau erklären. Er habe den Töff kurz austesten wollen. Er habe nicht an das Risiko gedacht und habe sich nicht überlegt, dass er derart schnell fahre.

Der aus Portugal stammende Mann ist nicht vorbestraft. Er bagatellisierte sein Verhalten gemäss Anklageschrift nicht und war kooperativ und geständig.

Die Staatsanwaltschaft stufte das Verhalten des Motorradfahrer als rücksichtslos und unnötig ein. Er sei das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen, auch wenn niemand konkret gefährdet worden sei.

Hund auf dem Beifahrersitz

Die Freiheitsstrafe von 14 Monaten wurde bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Der Beschuldigte wurde zudem mit einer Übertretungsbusse von 400 Franken bestraft, weil er, als er ein Auto lenkte, ein Mobiltelefon benutzte und auf dem Beifahrersitz einen Hund ungesichert mitführte.

Der Beschuldigte machte sich zudem einer leichten Verletzung des Waffengesetzes schuldig. Grund dafür ist, dass er im Internet in China ein Elektroschockgerät kaufte, obwohl er dazu nicht berechtigt war. Er wurde dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 Franken bestraft. Auch hier beträgt die Probezeit zwei Jahre.

Der Beschuldigte war einen Tag in Polizeihaft. Zudem muss er Verfahrenskosten von über 5000 Franken zahlen.

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