ProzessLuzerner Kriminalgericht bestraft Unfallfahrer mit 22 Monaten
SDA
11.5.2020 - 23:59
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen jungen Autofahrer zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten bedingt verurteilt. Der 22-Jährige hatte 2017 alkoholisiert seinen Wagen mit überhöhter Geschwindigkeit gegen einen Baum gefahren.
Das Gericht sprach den Unfallfahrer gemäss dem am Montag veröffentlichten Urteil der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln, des Führens eines Personenwagens in angetrunkenem Zustand und, weil der Mitfahrer bei der Kollision schwer verletzt wurde, auch der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig.
Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht rechtskräftig. Die Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe soll demnach drei Jahre betragen. Die Verfahrenskosten, die der Beschuldigte zu tragen hat, belaufen sich auf 23'000 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte eine teilbedingte Strafe von 27 Monaten beantragt.
Der Unfall ereignete sich in einer Novembernacht im Buechenwald in der Gemeinde Beromünster. Die Nebenstrasse ohne Mittel- und Randlinien war in jener Nacht gemäss der Anklageschrift teilweise feucht und laubbedeckt. Der Beschuldigte soll mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,63 Promille und einem Tempo von über 100 km/h unterwegs gewesen sein.
In einer Kurve verlor der Beschuldigte gemäss der Anklageschrift die Herrschaft über sein Auto und prallte ungebremst in einen ersten und danach in einen zweiten Baum. Dann schleuderte der Wagen über die Strasse auf den Waldboden.
Der Beifahrer wurde lebensgefährlich verletzt. Das Auto wurde in der Darstellung der Staatsanwaltschaft total zerstört. Die Front sei eingedrückt, die Motorhaube gestaucht, die Seitenwand aufgerissen und die Beifahrertür wie der Deckel einer Konserve aufgerollt worden.
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