Der Luzerner Kantonsrat hält die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) für noch nicht verhandlungsreif. Er hat am Montag auf Antrag der CVP die Behandlung des Reformwerks mit 64 zu 49 Stimmen abtraktandiert und auf Januar 2019 verschoben.
Franz Bucher (CVP) begründete die Abtraktandierung der AFR 18 damit, dass sie noch nicht verhandlungsreif sei. Die erste Lesung solle erst im Januar 2019 durchgeführt werden, weil dann bekannt sei, ob das Referendum gegen die Steuervorlage des Bundes zustande gekommen sei.
Der Regierungsrat hatte in die Aufgaben- und Finanzreform 2018 die kantonale und eidgenössische Steuervorlagen eingearbeitet. Die eidgenössische ist vom Referendum bedroht, die kantonale muss noch vom Parlament behandelt werden. Die CVP wolle bei der AFR 18 die Katze nicht im Sack kaufen, sagte Bucher.
Transparenz gefordert
Unterstützt wurde die CVP von SP, Grünen und GLP. Hans Stutz (Grüne) warb für die Abtraktandierung, weil ein solches Geschäft transparent und seriös behandelt werden müsse.
Jörg Meyer (SP) sagte, es sei richtig, dass das Parlament korrigierend einschreite. Die Diskussionen rund um die Aufgaben- und Finanzreform 2018 zeigten, dass es der Regierung nicht gelungen sei, einen vernünftigen Vorschlag zu dessen Behandlung zu machen.
Unsicherheiten gehören dazu
SVP und FDP erwarteten dagegen von einer Verschiebung wenig Nutzen. Reto Frank (SVP) sagte etwa: "Auch im Januar wissen wir noch nicht alles." Die Chancen für die Steuervorlage des Bundes stünden gut, das Risiko sei kalkulierbar. Das Parlament müsse mit Unklarheiten leben können.
Gegen eine Verschiebung der AFR 18 plädierte auch Finanzdirektor Marcel Schwerzmann. Er wies die Kritik an der Vorlage zurück und erinnerte daran, dass diese vom Parlament bestellt worden sei.
Der parteilose Finanzdirektor sagte, es gebe keinen Behandlungszeitpunkt ohne Unsicherheiten. Für die erste Lesung sei es nicht nötig zu wissen, ob das Referendum gegen die Steuergesetzrevision des Bundes zustande komme oder nicht. Es brauche Kompromisse, damit der Kanton Luzern reformfähig sei.
Straffer Zeitplan
Die Aufgaben- und Finanzreform 2018 sieht vor, dass neu der Kanton allein für den baulichen und betrieblichen Unterhalt von Hochwasserschutzmassnahmen zuständig ist, und dass er sich finanziell stärker an den Kosten der Gemeindeschulen beteiligt. Im Gegenzug müssten die Gemeinden Aufgaben vom Kanton übernehmen.
Die Reform würde sich auf die Gemeinden unterschiedlich auswirken. Als Korrektur rechnet der Regierungsrat deswegen die Hälfte der erwarteten Einnahmen aus der Steuervorlage 17 des Bundes und die Steuergesetzrevision 2020 des Kantons in die Aufgaben- und Finanzreform mit ein.
Vorgesehen war, dass das Parlament im Dezember 2018 in erster Lesung über die Aufgaben- und Finanzreform 2018 befinden sollte. Im Januar 2019 sollte die zweite Lesung der AFR 18 sowie die erste Lesung der kantonalen Steuervorlage 2020 stattfinden. Die Volksabstimmung zur AFR 18 war für Mai 2019 vorgesehen, wenn auch über die Steuervorlage 17 des Bundes befunden wird. Die Steuergesetzrevision 2020 soll im Juni 2019 vom Luzerner Kantonsrat zu Ende beraten werden.
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