Kantonsrat LULuzerner Parlament will keinen Steuerabzug für Solaranlagen und Co.
SDA
16.9.2019 - 14:56
Wer im Kanton Luzern in Solaranlagen oder energetische Gebäudesanierungen investiert, kann dies auch künftig nicht von den Steuern abziehen. Der Kantonsrat hat am Montag eine Motion, die das Steuergesetz anpassen wollte, abgelehnt.
Das Parlament erteilte dem Ansinnen von Adrian Nussbaum (CVP) mit 61 zu 45 Stimmen eine Absage und folgte damit dem Antrag der Regierung. Der Motionär hatte den Steuerabzug gefordert, weil dies in fast allen Kantonen ausser Luzern sowie bei der direkten Bundessteuer möglich sei. Er sprach vom Kanton Luzern als «weisser Fleck». Ein Steuerabzug sei ein mögliches Anreizsystem.
Die Regierung hielt dem entgegen, dass Luzern bis ins Jahr 2000 einen Abzug für Energiesparmassnahmen bei den Steuern kannte, diesen damals aber abgeschafft habe. Hintergrund war eine Studie, die besagte, dass 70 bis 80 Prozent der Steuerabzüge für Massnahmen gewährt wurden, die auch ohne steuerliche Vergünstigungen im gleichen Zeitpunkt und in der gleichen Art realisiert worden wären.
Die geforderten Abzüge stellten zudem die Steuerbehörden vor grosse Herausforderungen, da sie in der Regel nicht über das notwendige Fachwissen verfügten, um unabhängig beurteilen zu können, ob die von einem Wohneigentümer getätigten Investitionen die vom Gesetzgeber aufgestellten Anforderungen erfüllen.
«Steuerliche Umverteilung»
Der administrative Aufwand werde kleiner, da die Bundesregelung bereits heute angewendet werden müsse, konterte Motionär Nussbaum. Der Vorstoss fordere zudem kein weitergehendes Vorgehen als beim Bund. Ändere dieser sein Gesetz, soll das auch der Kanton nachvollziehen.
Die Positionen beim Geschäft waren bei den Fraktionen für einmal untypisch verteilt. Die Mehrheit der FDP sprach sich gegen die Steuerabzüge aus, da bereits genügend Instrumente vorhanden seien, die energetische Sanierungen unterstützen. Wenn wirklich Mittel vorhanden seien, um Steuern zu senken, sollen diese anderweitig eingesetzt werden, forderte auch Armin Hartmann (SVP).
Die Ablehnung reichte bis ganz nach links. Die Grünen lehnten die Motion für energetische Massnahmen ab wegen der hohen Mitnahmeeffekte. Es gehe weniger um Energiepolitik sondern um Umverteilung der steuerlichen Belastung, sagte Hans Stutz. Es handle sich um eine Bevorzugung der höheren Einkommensklassen, befand auch Jörg Meyer (SP) und stellte die Frage, wieviel Steuerausfälle denn daraus resultieren würden.
Anliegen bereits früher im Parlament
Sie staune ob der ablehnenden Haltung der bürgerlichen Parteien, sagte Yvonne Hunkeler (CVP), zumal es sich um einen Steuerabzug handle. Dazu sei die Forderung in der Vergangenheit bereits wiederholt gestellt und im Parlament auch überwiesen worden. Schützenhilfe gab es denn auch von der GLP-Fraktion.
Urs Brücker (GLP), dessen Motion zur Steuererleichterung bei Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien 2011 als Postulat überwiesen worden war, sprach von einem Déjà-vu. Er nannte die Begründung der Regierung zur Ablehnung des Vorstosses abenteuerlich.
Finanzdirektor Reto Wyss sagte, der Zeitpunkt sei falsch und ein Abzug nicht effizient.
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