Im Kanton Luzern sollen die Unternehmen auf ihren Gewinnen nicht mehr Steuern zahlen müssen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrats lehnt einen Antrag der Regierung ab, den Gewinnsteuersatz von 1,5 Prozent auf 1,6 Prozent zu erhöhen.
Die Kommission Wirtschaften und Abgaben (Wak) teilte am Montag mit, ihr gingen einzelne Massnahmen zu weit, die die Regierung in ihrer Steuergesetzrevision 2020 vorschlage. So beantrage sie dem Kantonsrat, die Gewinnbesteuerung nicht zu erhöhen.
Die Wak will ferner die Vermögen weniger stark zusätzlich belasten als von der Regierung vorgeschlagen und die Erhöhungen zeitlich beschränken. So schlägt der Regierungsrat vor, den Vermögenssteuertarif von 0,75 Promille auf 1,0 Promille zu erhöhen. Die Wak beantragt eine auf vier Jahren beschränkte Erhöhung auf 0,875 Promille. Den gleichen Mechanismus sieht die Wak bei der der maximalen Gesamtbelastung der Vermögen vor.
Die Regierung möchte kleinere und mittlere Vermögen trotz des höheren Steuersatzes entlasten. Sie schlägt eine Verdoppelung der Freibeträge vor. Die Wak greift auch hier ein und macht sich für eine Erhöhung um nur einen Viertel stark.
Der Luzerner Regierungsrat hatte im November 2018 seinen Entwurf für die Steuergesetzrevision 2020 veröffentlicht. Diese setzt diverse Änderungen der Bundesgesetzgebung um, soll aber auch helfen, das strukturelle Defizit des Kantons zu beseitigen.
Verzicht auf über 10 Millionen Franken
Der Kantonsrat dürfte die Vorlage am 28. und 29. Januar behandeln. Stimmt er den Wak-Vorschlägen zu, werden bei der Gewinn- und Vermögenssteuer die von der Regierung erwarteten Mehreinnahmen auf 11,7 Millionen Franken halbiert.
Mit der von der Regierung geplanten Erhöhung des Gewinn- und des Vermögenssteuersatzes würde der Kanton Luzern seine Tiefsteuerstrategie ein Stück weit korrigieren. 2012 hatte Luzern den Gewinnsteuersatz halbiert und damit eine schweizweite Tiefstmarke gesetzt.
Gegen das Ansinnen der Regierung hatte vor allem der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL) Stimmung gemacht und mit dem Referendum gedroht. Der KGL begrüsste in einer Mitteilung die Entscheidungen der Wak, vor allem den Verzicht auf höhere Gewinnsteuern. Eine Erhöhung der Vermögenssteuer sei zwar falsch, er akzeptiere aber den ausgehandelten Schulterschluss.
Ganz anders tönt die Reaktion der SP. Die bürgerlichen Parteien würden die Steuergesetzrevision 2020 verwässern und ihre eigene Regierung im Regen stehen lassen, teilte die Partei mit. Die Aufgaben des Kantons könnten auf diesem Weg nicht ausreichend und langfristig finanziert werden. Die SP weist ferner darauf hin, dass die Wak damit auch die Aufgaben- und Finanzreform gefährde, weil die Steuervorlage diese gegenfinanzieren soll.
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