Flüchtlinge Luzerner Regierung argumentiert bei Rückführung mit Bundesrecht

SDA

14.1.2020 - 00:01

Eine Mutter und ihre Tochter aus Tschetschenien sind aus dem Kirchenasyl in der Stadt Luzern nach Belgien ausgeschafft worden. (Archivbild)
Eine Mutter und ihre Tochter aus Tschetschenien sind aus dem Kirchenasyl in der Stadt Luzern nach Belgien ausgeschafft worden. (Archivbild)
Source: Pfarrei St. Leodegar

Mit der umstrittenen Rückführung einer tschetschenischen Mutter und ihrer Tochter nach Belgien hat die Luzerner Regierung Bundesrecht vollzogen. Das wiederholt sie in einer Anfrage aus dem Kantonsrat und verweist darauf, dass das Kirchenasyl keine legale Basis sei.

Die beiden Tschetscheninnen waren im vergangenen November im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Belgien rückgeführt worden. Dies hatte zu Protest geführt, da die 53-jährige Frau und ihre elfjährige Tochter bei der Stadtluzerner Pfarrei St. Leodegar Kirchenasyl genossen. Die Kirche hatte dieses mit der psychischen Verfassung des Mädchens nach mehrjähriger Flucht begründet, eine Ausschaffung sei unzumutbar.

Die medizinische Situation des Mädchens habe laut einem Gutachten kein Überstellungshindernis dargestellt, schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf eine Anfrage von Kantonsrat Urban Frye (Grüne), die er am Dienstag veröffentlichte. Im Zielland Belgien seien die beiden als «Medizinalfälle» angekündigt worden.

Die Polizei habe das Mädchen auf dem Spielplatz der Heilpädagogischen Schule angehalten, die Anhaltung sei ruhig und problemlos verlaufen. In den Antworten auf die zehn Fragen des Vorstosse verweist die Regierung viermal darauf, dass die kantonalen Behörden mit der Ausweisung Bundesrecht vollzogen habe. Das Kirchenasyl dagegen stelle keine legale Basis dar.

Kein Abschied

Die Regierung hält fest, dass die Kirche die Behörden zwar über den Aufenthaltsort der beiden Personen informiert habe, doch habe man sie bei einem ersten Rückführungsversuch nicht dort angetroffen. Und auch bei der Vorbereitung der zweiten Rückführung hätten sich die beiden an einem anderen Ort aufgehalten.

Sicherheitsdirektor Paul Winiker habe dreimal Gespräche mit den Verantwortlichen des Kirchenasyls geführt. Diese hätten betont, dass sie eine Rückführung mit allen Mitteln bekämpfen würden, daher habe man ihnen auch nicht die Möglichkeit geben können, sich von den beiden Tschetscheninnen zu verabschieden.

Zwei Postulate, die sich für ein Luzerner Engagement für Flüchtlinge einsetzen, lehnt der Regierungsrat ab. Sara Muff (SP) hatte gefordert, die Regierung solle überprüfen, wie der Kanton geflüchtete Menschen von Schiffen im Mittelmeer aufnehmen könne. Monique Frey (Grüne) wollte, dass der Kanton an europäischen Häfen ankommende Geflüchtete aufnehmen und die vorhandenen Asylzentren nicht schliessen soll.

Für die Asyl-Aussenpolitik sei der Bund zuständig, hält die Regierung fest. An dieser Praxis gelte es festzuhalten.

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