Luzern Regierung gegen Steuerabzug für freiwillige Pflege

SDA

12.5.2020 - 00:01

Freiwilligenarbeit in der Pflege soll nicht steuerlich belohnt werden. (Symbolbild)
Freiwilligenarbeit in der Pflege soll nicht steuerlich belohnt werden. (Symbolbild)
Source: Keystone/AP dapd/Jens-Ulrich Koch

Wer freiwillig und unentgeltlich Hilfsbedürftige betreut, soll keinen Steuerbonus erhalten. Der Luzerner Regierungsrat lehnt die Privatpflege-Initiative der CVP ab. Wichtiger als Steuererleichterungen seien für die Pflegenden Beratungs- und Entlastungsangebote.

Die CVP hatte ihre «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» im März 2019 mit 5000 Unterschriften eingereicht. Das Begehren verlangt einen Abzug von 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen für diejenigen, die freiwillig und gratis Hilfsbedürftige pflegen und betreuen. Die Steuerausfälle würden sich nach Angaben des Regierungsrats für den Kanton auf 4,7 Millionen Franken und für die Gemeinden auf 4,9 Millionen Franken belaufen.

Die CVP geht davon aus, dass durch den steuerlichen Anreiz mehr Personen bereit sein könnten, Zeit und Arbeit zu Gunsten von Pflege- und Betreuungsbedürftigen zu investieren. Damit könnte auch die öffentliche Hand Ausgaben sparen.

Oft ideale Lösung

Wie der Regierungsrat am Montag mitteilte, lehnt er die Initiative aber ab. Er stimmt der CVP aber zu, dass die freiwillige Betreuung oft die ideale Lösung für pflegebedürftige Personen oder eine sinnvolle Ergänzung der professionelle Pflege sei.

Der Regierungsrat weist aber darauf hin, dass auch in anderen Bereichen Freiwilligenarbeit geleistet werde. Es wäre nicht gerecht, Freiwilligenarbeit im Bereich der Pflege mit einem Steuerabzug zu honorieren, nicht aber etwa freiwillige Jugendarbeit.

Der Regierungsrat ist skeptisch ferner gegenüber Lenkungsmassnahmen via Steuerabzügen. Diese seien wenig effizient und transparent. Es müsse mit grossen Mitnahmeeffekten gerechnet werden, denn es könne davon ausgegangen werden, dass nahestehende Personen vor allem aus uneigennützigen Gründen gepflegt würden. Das Kriterium «hilfsbedürftige Person» sei zudem nur schwer anwendbar, wenn es darum gehe festzustellen, ob jemand einen Abzug machen dürfe.

Problematische Steuerabzüge

Nach Ansicht der Kantonsregierung sind Steuerabzüge nicht unproblematisch. Ein weiterer Abzug würde das Steuersystem noch komplizierter machen. Abzüge führten zur Aushöhlung des Steuersubstrats und zu neuen Ungerechtigkeiten.

Der Regierungsrat sieht andere Möglichkeiten, um den Personen zu helfen, die freiwillige Pflegearbeit leisten. Ihnen müsse ein wirksames und wirtschaftlich tragbares System von Beratungs- und Entlastungsangeboten zur Verfügung stehen.

Auf den Bund warten

Der Regierungsrat verweist auch auf Bemühungen des Bundes für Entlastungsangebote zu Gunsten betreuender Angehöriger. Ein entsprechender Bericht soll im Herbst vorliegen.

Für die Umsetzung der darin vorgeschlagenen Massnahmen werde der Kanton Luzern eine Arbeitsgruppe einsetzen. Mit diesem Vorgehen könne den Bedürfnissen derjenigen, die Angehörige pflegen und betreuen, mindestens ebenso gut entsprochen werden wie mit einer bescheidenen steuerlichen Entlastung.

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