Zentralschweiz Luzerner Regierung schickt Hundehalter wieder in Kurse

kad, sda

18.11.2022 - 08:46

Frauchen und Herrchen im Kanton Luzern müssen ab nächstem Jahr wieder einen Kurs besuchen, wenn sie erstmals einen Hund halten. (Symbolbild)
Frauchen und Herrchen im Kanton Luzern müssen ab nächstem Jahr wieder einen Kurs besuchen, wenn sie erstmals einen Hund halten. (Symbolbild)
Keystone

Wer im Kanton Luzern einen Hund anschafft, soll über das nötige Wissen verfügen. Der Regierungsrat verlangt von neuen Hundehaltern ab 2023 das Nationale Hundehalter Brevet (NHB), auch weil während der Pandemie viele Hunde angeschafft wurden.

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Die eidgenössischen Räte hatten auf 2017 das 2008 eingeführte nationale Obligatorium für Hundekurse aufgehoben. Seither können die Kantone selber entscheiden, ob sie solche Kurse verlangen. Laut einer Mitteilung der Luzerner Staatskanzlei vom Freitag haben sich die Hälfte der Kantone dafür entschieden.

Weil die Zahl der Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Luzern zuletzt stetig zunahm und Hunde immer häufiger über das Internet gekauft würden, führt auch der Kanton Luzern die obligatorische Hundeausbildung wieder ein. Damit könnten Gefährdungssituationen für die Öffentlichkeit und Probleme beim Tierschutz verhindert werden.

Ausgelöst hatte die politische Debatte der Luzerner Kantonsrat Peter Fässler (SP). Er verlangte mit einem Postulat eine Überprüfung der kantonalen Hundevorschriften und begründete dies damit, dass sich viele Menschen während der Pandemie einen Vierbeiner zugelegt hätten.

Mangelndes Wissen

Der Regierungsrat zeigte sich offen dafür. Der kantonale Veterinärdienst stelle im Zusammenhang mit der Hundehaltung oft mangelndes Wissen fest, begründet die Regierung. Mit dem Kurs würden die Tierhalter die nötigen Grundkenntnisse erhalten, wie sie mit dem Hund in verschiedenen Situationen umgehen sollen.

Kurse besuchen müssen sowohl Ersthundehalterinnen und -halter als auch solche, die einen Hund aus dem Ausland einführen. Wer einen Hund kauft, hat 18 Monate Zeit, das Brevet zu erwerben. Das Mindestalter für Hunde, mit denen man den Kurs absolvieren kann, liegt bei 12 Monaten.

Vom Kurs befreit sind Personen, die ihren Hund vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung gekauft haben. Auch für Blindenführ- und Diensthunde sowie Hunde, die im Rahmen eines Umzuges in die Schweiz eingeführt werden, gilt das Kursobligatorium nicht.

Die Regierung nutzt die Teilrevision der Verordnung über das Halten von Hunden für weitere Anpassungen. So dürfen Hunde künftig keine angebauten landwirtschaftlichen Kulturen mehr betreten. Zudem dürfen Hunde in Wäldern, an Waldrändern, an Seeufern, entlang von Ufergehölzen und Hecken sowie zur Nachtzeit nicht mehr unbeaufsichtigt gelassen werden.