Zentralschweiz Luzerner Regierung schlägt Zulage für Betreuung von Angehörigen vor

kad, sda

21.9.2022 - 11:59

Wer freiwillig und unentgeltlich Angehörige betreut, soll im Kanton Luzern dafür finanziell entschädigt werden. (Symbolbild)
Wer freiwillig und unentgeltlich Angehörige betreut, soll im Kanton Luzern dafür finanziell entschädigt werden. (Symbolbild)
Keystone

Wer im Kanton Luzern Angehörige pflegt, soll eine Zulage und Gutscheine für Entlastungsangebote im Umfang von total 2000 Franken erhalten. Das sieht der Regierungsrat in seinem Gegenvorschlag zur «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» vor, den er am Mittwoch präsentierte.

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Die Mitte-Partei hatte die Initiative im März 2019 eingereicht. Sie verlangt, dass Personen, die freiwillig und unentgeltlich Hilfsbedürftige pflegen und betreuen, 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können.

Der Regierungsrat lehnte diese ab. Auf Geheiss des Parlaments musste er einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Er will dazu das Betreuungs- und Pflegegesetz ändern. Künftig sollen Angehörige für unentgeltlich regelmässig erbrachte Betreuung eine Anerkennung erhalten.

Die Regierung will diese aber nicht in Form eines Steuerabzugs gestalten, sondern einerseits als Zulage und anderseits als Gutscheine für die Nutzung von Entlastungsangeboten. Finanziert werden sollen diese Leistungen je hälftig durch Kanton und Gemeinden.

Vom Steuersystem abkoppeln

Sozialdirektor Guido Graf (Mitte) sprach vor den Medien von einem «enorm wichtigen gesellschaftspolitischen Thema». Die Regierung wolle aber das Steuersystem nicht noch komplizierter machen und sehe daher von einer Verbindung der Vorlage mit dem Steuergesetz ab.

Stattdessen baue man auf bestehenden Lösungen auf. So soll das neue Angebot künftig mit der bereits existierende Hilflosenentschädigung erfasst werden. Dort können die betroffenen Personen maximal zwei anspruchsberechtigte Pflegende angeben. Diese erhalten die Beiträge sodann direkt.

Die Höhe der Zulage will die Regierung in einer Verordnung festlegen, sie spricht von 800 Franken jährlich. Dabei orientiere sie sich am steuerrechtlichen Mindestabzug auf Nebenerwerb. Damit sei sichergestellt, dass die Zulage nicht durch Steuern geschmälert werde.

Verdoppelung denkbar

Die Gutscheine im Wert von 1200 Franken pro Jahr sollen etwa für Hilfe im Notfall und im Haushalt sowie für (Entlastungs-)Aufenthalte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen eingesetzt werden können. Dies sei ein Bedürfnis der Pflegenden, sagte Graf.

Der Betrag entspreche einem Aufenthalt von einer Woche in einem Heim. Das Geld fliesse nur, wenn die Leistungen auch wirklich bezogen würden. Ziel sei es, dass die Menschen möglichst lange zu Hause leben könnten.

Der Regierungsrat rechnet mit jährlichen Kosten in der Höhe von insgesamt fünf Millionen Franken. Das wäre halb so viel wie die geschätzten Steuerausfälle bei der Annahme der Initiative.

SP ist gespalten

Die Luzerner SP zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut darüber, dass die Regierung pflegenden Angehörigen Direktzahlungen zukommen lassen will. Gar nicht einverstanden sei sie aber mit der Höhe des Anerkennungsbeitrags. Sie fordere eine Verdoppelung. Sozialdirektor Graf sagte, er könne sich vorstellen, dass die Höhe der Entlastungsgutscheine dereinst verdoppelt würden.

Das Parlament soll im Dezember über den Gegenvorschlag befinden. Eine allfällige Abstimmung ist für Herbst 2023 vorgesehen. Die Mitte hielt in einer ersten Reaktion fest, die Regierung habe ihr Anliegen aufgenommen. Sie müsse den Gegenvorschlag inhaltlich noch vertieft prüfen. Zu einem allfälligen Rückzug der Initiative äussere sie sich später.