PrämienverbilligungLuzerner Regierung will über Prämien-Initiative hinausgehen
SDA
27.5.2019 - 12:30
Die SP Luzern will mit einer Volksinitiative das Niveau der Prämienverbilligung sichern. Der Regierungsrat will dieses sozialpolitische Instrument aber umfassender reformieren und hat deswegen einen Gegenentwurf ausgearbeitet.
Als Reaktion auf Sparmassnahmen und den budgetlosen Zustand hatte die SP des Kantons Luzern Anfang 2018 ihre Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» eingereicht. Sie will damit erreichen, dass die Mittel bei der Prämienverbilligung nicht weiter abgebaut werden. Zudem sollen Mindeststandards im Gesetz festgelegt werden; Änderungen könnten damit mit dem Referendum bekämpft werden.
Dass der Regierungsrat erst jetzt gegenüber dem Kantonsrat zur Initiative Stellung bezieht, liegt daran, dass die SP in Sachen Prämienverbilligung juristisch gegen den Kanton vorgegangen ist. Im letzten Januar erhielt die Partei vom Bundesgericht Recht: Demnach hat Luzern zu viele Personen mit einem mittleren Einkommen von der Prämienverbilligung ausgeschlossen.
Dieses Bundesgerichtsurteil sei im Gegenvorschlag der Regierung aufgenommen worden, erklärte Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf am Montag vor den Medien. Die Initiative sei durch das Urteil teilweise überholt.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deswegen, die Initiative abzulehnen. Der Gegenvorschlag regle die Prämienverbilligung umfassender, lückenloser und weitergehend als die Initiative, erklärte Graf. Auch sei sie differenzierter.
SP wartet ab
Ob die SP ihre Initiative zurückziehen wird, ist noch offen. Dies werde entschieden, wenn der Gegenvorschlag, der nun in die parlamentarische Beratung geht, definitiv vorliege, teilte sie mit.
Zufrieden mit dem Gegenvorschlag ist die SP nicht. Gerade Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen müssten zwingend besser unterstützt werden, kritisiert die Partei. Sie kündigte an, sich im Kantonsrat für eine Verbesserung des Gegenvorschlags einzusetzen.
Minimale Richtprämie
Der Gegenvorschlag sieht vor, die Richtprämie bei mindestens 84 Prozent der Durchschnittsprämie festzusetzen. Nach heutigem Recht wird sie jedes Jahr neu festgelegt, wobei keine Untergrenze existiert. Für 2019 liegt sie bei 83 Prozent. Die Initiative sieht dazu keine Regelung vor.
Mit der höheren Richtprämie solle sichergestellt werden, dass es künftig genügend Möglichkeiten gebe, eine Grundversicherung mit dem Hausarztmodell und einer Minimalfranchise abzuschliessen, erklärte der Regierungsrat. Zudem trage dies dazu bei, dass Sozialhilfeempfänger die Krankenkassenprämie mit der Prämienverbilligung finanzieren könnten, was die Gemeinden entlaste.
Die maximale Belastung des massgebenden Einkommens durch Krankenkassenprämie soll weiterhin 10 Prozent betragen. Neu soll aber eine Einkommensgrenze eingeführt werden. Im Gegensatz zur Initiative soll aber kein fester Betrag ins Gesetz geschrieben, sondern die Grenze jährlich neu aufgrund der Steuerstatistik festgesetzt werden. Zudem wird zwischen verschiedenen Haushaltstypen unterschieden. Damit könne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärker berücksichtigt werden, erklärte der Regierungsrat.
Der Gegenvorschlag sieht weiter Bestimmungen vor um zu verhindern, dass Vermögende von der Prämieneverbilligung profitieren können. Auch soll neu dafür gesorgt sein, dass Hausbesitzer dank einem hohen Abzug beim Liegenschaftsunterhalt plötzlich Anrecht auf die Prämienverbilligung erhalten.
Mehrkosten
Für das laufende Jahr rechnet der Kanton mit Prämienverbilligungen von 187 Millionen Franken. Würden bereits die Vorgaben des Gegenvorschlags gelten, wären es rund 8 Millionen Franken mehr. Von den zusätzlichen Mitteln würden zwei Drittel an Personen gehen, die in bescheidenen Verhältnissen leben. Der Rest würde in die Prämienverbilligung für Kinder fliessen, wie sie eine Änderung des Bundesgesetzes vorsieht.
Wie sich die SP-Initiative finanziell auswirken würde, errechnete der Regierungsrat nicht. Ein direkter Vergleich sei schwierig, weil das Volksbegehren noch vor dem Bundesgerichtsurteil eingereicht worden sei, hiess es dazu auf Anfrage.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Prämienverbilligung ab 2021 nach den neuen Vorgaben des Gegenvorschlags ausbezahlt werden könnten.
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