Digitalisierung Luzerner Regierungsrat lanciert Service-Portal mit E-ID's

liku, sda

1.3.2024 - 14:05

Der Kanton Luzern will in einer Testphase ein neues Service-Portal mit E-ID's und  Identitätsverwaltungssystem ausprobieren. (Symbolbild)
Der Kanton Luzern will in einer Testphase ein neues Service-Portal mit E-ID's und Identitätsverwaltungssystem ausprobieren. (Symbolbild)
Keystone

Die Luzerner Regierung hat mit der Genehmigung der E-ID-Verordnung eine Testphase für ein Service-Portal und elektronisches Identitätsverwaltungssystem ermöglicht. Das Angebot soll im Frühjahr 2024 online gehen und stetig ausgebaut werden.

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Mit der Verordnung kann das kantonale Service-Portal mit elektronischer Identität (E-ID) für maximal drei Jahre angeboten werden bis ein entsprechendes Gesetz erlassen wird, wie das Finanzdepartement des Kantons Luzern am Freitag mitteilt.

Gemeinsam mit dem Verband Luzerner Gemeinden hat der Kanton ein gemeinsames Internetportal lanciert, auf dem das Angebot von Gemeinden und Kanton elektronisch gebündelt ist. Die Dienstleistungen werden nach einer Registrierung mit einer E-ID zugänglich.

Da die staatliche E-ID des Bundes noch nicht verfügbar ist, will der Kanton als Übergangslösung auf E-ID's von privatwirtschaftlichen Unternehmen zurückgreifen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Zusätzlich werde das Behörden-Login «AGOV» zugelassen, welches seit Anfang 2024 vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation ausgestellt werde.

Datenschutz gewährleisten

Um den Datenschutz zu gewährleisten, wurde vom Kanton ein Identitätsverwaltungssystem programmiert. Dieses diene als Schranke zwischen dem Service-Portal und den Anbietern der E-ID's. So könnten die Aktivitäten der Nutzerinnen und Nutzern nicht verfolgt oder Profile über sie erstellt werden.

Für das Identitätsverwaltungssystem und das Service-Portal müsse vom Kantonsrat eine Grundlage im Rahmen eines formellen Gesetzes erlassen werden, da sie den automatisierten Abruf von Personendaten erforderlich machen, wie es heisst. Die Regierung könne den Betrieb aber bereits vor dem Inkrafttreten bewilligen im Rahmen einer Testphase.