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Alterspolitik Luzerner Stadtrat stellt Weichen in der Alterspolitik
Der Luzerner Stadtrat stellt die Weichen für die Gestaltung und Steuerung der Alterspolitik und legt dem Parlament einen entsprechenden Bericht vor. Darin wird aufgezeigt, welche Strategie die Stadt verfolgt, damit die Einwohner ein erfülltes Leben bis ins hohe Alter führen können.
Vor allem die sinkende Nachfrage nach stationären Plätzen und damit einhergehend die steigende Nachfrage nach individualisierten Angeboten in den Bereichen Wohnen und Dienstleistungen machten eine Kalibrierung der städtischen Alterspolitik notwendig, geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Bericht und Antrag der Stadtregierung an das Parlament hervor.
Zudem seien dem Grossen Stadtrat in den letzten sechs Jahren sechs Berichte und Anträge zu alterspolitischen Themen vorgelegt worden. Mit diesem Bericht komme der Stadtrat auch dem Wunsch nach einer übersichtlichen Darstellung der strategischen Ausrichtung der Alterspolitik nach.
Das Ziel der städtischen Alterspolitik sei es weiterhin, den älteren Einwohnerinnen und Einwohnern sowohl ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben als auch soziale Teilhabe zu ermöglichen, heisst es.
Die Stadt verfüge bereits heute über einen hohen Anteil an 65-Jährigen, so dass die Angebote im pflegerischen Bereich gut ausgebaut seien. Ein Ausbau sei nicht angezeigt.
Da die Lebensqualität nach Ansicht des Stadtrats unter anderem von der Ausgestaltung des direkten Lebensumfelds und der Einbindung in die Gemeinschaft des Quartiers abhängt, erachtet er es unter anderem als wichtig, die Qualität der Quartiere zu erhalten und zu fördern. Ebenso die Mobilität, die eine Voraussetzung sei, um den Alltag selbständig zu gestalten und sich an verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten zu beteiligen.
Der Stadtrat will auch das selbstbestimmte Wohnen fördern. Fördern möchte er "kleinere, preisgünstige Wohnungen", die den Bedürfnissen der älteren Einwohnern gerecht werden.
Das selbstbestimmte Wohnen fördern ist auch die Kernaufgabe der Anlaufstelle Alter, welche im Januar 2018 ihren Betrieb aufgenommen hat. Dieses Anlaufstelle soll mittelfristig zu einer Triagestelle weiterentwickelt werden.
Gleichzeitig legt der Stadtrat auch den Planungsbericht Pflegeversorgung vor. Er sei eine Momentaufnahme in einer relativ bewegten Phase mit weiteren bevorstehenden gesellschaftlichen Veränderungen und gesetzlichen Anpassungen.
Eine Schlussfolgerung des Berichts sei die Erkenntnis, dass die zukünftige Planung in kürzeren Zeitabständen erfolgen müsse, um kurzfristige und kurzlebige Phänomene gut einzuschätzen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen zu können.
Da der Stadtrat keine eigentlichen Versorgungslücken feststellt, enthält der Bericht auch keine konkreten Massnahmen, die in nächster Zeit umgesetzt werden können.
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