Öffentliche Bauten Luzerner Villa Musegg soll im Baurecht abgegeben werden

rl, sda

22.5.2023 - 11:01

Die Villa Musegg befindet sich zwischen Wachtturm und Zytturm und ist im kantonalen Bauinventar als schützenswert verzeichnet. (Archivaufnahme)
Die Villa Musegg befindet sich zwischen Wachtturm und Zytturm und ist im kantonalen Bauinventar als schützenswert verzeichnet. (Archivaufnahme)
Keystone

Die Luzerner Stadtregierung will die renovationsbedürftige Villa Musegg im Baurecht abgeben. Der Park rund um das frühere städtische Kindergärtnerinnenseminar soll öffentlich zugänglich bleiben.

Keystone-SDA, rl, sda

Der Stadtrat ist bereit, eine Motion von FDP, Mitte, SVP, Grüne und GLP entgegenzunehmen, wie er am Montag mitteilte. Im Februar hatte der Grosse Stadtrat einen Kredit von 7,4 Millionen Franken zur Sanierung des 155 Jahre alten Gebäudes abgelehnt.

Der Stadtrat wollte im Erdgeschoss des Gebäudes ein Café, in den Obergeschossen zwei Wohnungen und in der Remise Büroflächen unterbringen. Diese Mischung von öffentlicher und privater Nutzung, aber auch die Kosten sowie denkmalpflegerische und ökologische Fragen waren im Parlament umstritten.

Die Motionärinnen schlagen vor, Villa und Remise im Baurecht abzugeben. Der Park solle weiterhin öffentlich genutzt werden. Der Stadtrat unterstützt diese Lösung. Er schätzt die Sanierungskosten, die auf den Baurechtsnehmer zukommen, auf 6,2 Millionen Franken. Die Stadt könne Ausgaben vermeiden, darüber hinaus könne sie aber keinen grossen wirtschaftlicher Nutzen ziehen, schreibt er.

Der Stadtrat beziffert den Verkehrswert der Villa auf minus 4,4 Millionen Franken. Das Minus erklärt er mit dem schlechten Zustand des Gebäudes. Der aufgestaute Unterhaltsbedarf habe den Immobilienwert komplett aufgezehrt.

Liebhaberobjekt

Für den Stadtrat ist klar, dass Villa und Remise unter den gegebenen Umständen kein Renditeobjekt sind, sondern für eine Baurechtsabgabe als Liebhaberobjekt am Markt platziert werden muss. Wie dieses dort aufgenommen werde, sei offen, erklärte er, auch weil die Nutzer der Villa keine private Umgebungsfläche zur Verfügung hätten.

Einen marktgerechten, positiven Baurechtszins gibt es angesichts der Investitionskosten und des negativen Verkehrswerts nicht. Als Mindestangebot will der Stadtrat deswegen einen theoretischen jährlichen Baurechtszins von 14'000 Franken ausschreiben.

Einen Vorstoss zur Villa Musegg eingereicht hatte auch die Fraktion der SP. Sie fordert in einem Postulat eine Zwischennutzung zur Erprobung einer künftigen definitiven Nutzung. Diesen Vorstoss lehnt der Stadtrat ab.