Vor dem Luzerner Kriminalgericht muss sich heute Mittwoch ein 52-jähriger Mann verantworten, weil er gemäss Anklage zwei Partnerinnen gewürgt und anderweitig misshandelt hat. Ihm droht deswegen eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft beantragt dem Gericht eine Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens oder sogar wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung sowie wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Drohung. Der Beschuldigte solle deswegen für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der schwerste Vorfall ereignete sich 2018. Von seiner damaligen Partnerin auf 100 Franken angesprochen, die er ihr schulde, rastete er laut Anklageschrift aus. Er riss ihr demnach Haare aus, schlug sie ins Auge und würgte sie fünf Mal bis zu einer halben Minute. Er fügte ihr dabei unter anderem eine Zungenbeinfraktur zu. Der Beschuldigte hatte die Frau zudem schon zwei Monate zuvor angegriffen und ihr dabei den Arm gebrochen.
Dem Mann wird ferner die mehrfache Misshandlung einer zweiten Partnerin vorgeworfen. Er soll diese von 2018 bis 2020 verschiedentlich gewürgt, geschlagen und bedroht haben, mehrmals musste die Frau den Arzt aufsuchen. Durch seine Drohungen soll er sie dazu gebracht haben, bei ihm zu bleiben.
Gemäss der Anklageschrift gibt der Beschuldigte die Taten nur teilweise oder in abgeschwächter Form zu. Ein von der Staatsanwaltschaft zitiertes Gutachten geht von einer vollen Schuldfähigkeit und von einem hohen Risiko partnerschaftlicher Gewalt aus.