Prozess Mann wegen versuchtem strafbaren Schwangerschaftsabbruch angeklagt

SDA

17.10.2019 - 14:59

Vor dem Kriminalgericht in Luzern muss sich ein Mann für einen versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruch verantworten.
Vor dem Kriminalgericht in Luzern muss sich ein Mann für einen versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruch verantworten.
Source: Luzerner Gerichte

Vier Jahre Gefängnis fordert die Anklage für einen 34-jährigen Mann, der sich am Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten muss. Sie wirft ihm vor, er habe das ungeborene Kind seiner Geliebten mit Gewalt abtreiben wollen, was er bestreitet.

Die Tat ereignete sich im November 2016. Laut der Anklageschrift hatte das Paar ab 2009 eine sexuelle Beziehung, obwohl der Mann sich in einer langjährigen Partnerschaft befand. Als die Frau bemerkte, dass sie schwanger war, teilte sie dies dem Angeklagten per SMS mit. Dessen Aufforderung zur Abtreibung lehnte sie ab.

Zum Tatzeitpunkt war sie in der 22. Woche schwanger. Damals begab sich der Angeklagte frühmorgens zur Wohnung des späteren Opfers. Dort soll er sie mit einem Gummihammer und einem Elektroimpulsgerät traktiert haben, bevor es ihr gelang, sich zu befreien und ins Freie zu rennen. Ein Nachbar eilte ihr zu Hilfe, worauf der Angeklagte zu seinem Fahrzeug rannte und zur Arbeit fuhr.

Die Schwangere erlitt ein stumpfes Bauchtrauma, einen Rippenbruch, Blutergüsse und Hautveränderungen. Sie verbrachte vier Tage im Spital. Der Beschuldigte hat laut der Anklageschrift den Abort des ungeborenen Kindes angestrebt oder zumindest billigend in Kauf genommen.

Das streitet dieser ab. Es habe ein Wortgefecht und ein Handgemenge gegeben, worauf sie beide zu Boden gefallen seien. Er habe sie zurück zum Haus getragen, weil es ihm peinlich gewesen sei, dass sie herumlärmte. Den Gummihammer habe er dabeigehabt aus Angst vor den Hunden des Opfers. Er habe aber dem ungeborenen Kind nicht schaden wollen.

Der Staatsanwalt plädiert unter anderem auf versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruch. Er fordert neben vier Jahren Freiheitsstrafe einen Landesverweis von zwölf Jahren für den Serben, der seit 1993 in der Schweiz lebt.

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