StrassensanierungMaximaler Schutz auf Bristenstrasse nicht möglich
SDA
3.7.2020 - 11:44
Die Bergstrasse nach Bristen kann nicht durchgehend mit Leitplanken gesichert werden. Der Urner Regierungsrat empfiehlt dem Landrat, eine parlamentarische Empfehlung aus praktischen Gründen nicht zu überweisen.
Hansheiri Ziegler (SVP/Amsteg), der inzwischen dem Landrat nicht mehr angehört, forderte in seinem Vorstoss, dass bei der Sanierung der Bristenstrasse diese mit einem durchgehenden Leitplankensystem ausgestattet werde. Er begründete dies mit der Sicherheit, vor allem auch für den touristischen Verkehr.
Die Strasse zwischen Amsteg und Bristen wurde bei ihrem Bau (1910 bis 1912) auf die Bedürfnisse von Fussgängern und Pferdekarren ausgelegt. In mehreren Etappen wurde sie ausgebaut und verbreitert. Dabei wurde auch die Brüstungsmauer durch ein Rohrgeländer ersetzt.
Der Landrat beschloss im Januar 2020, die steinschlaggefährdete Strasse für total 17,6 Millionen Franken zu sanieren. Die Arbeiten erstrecken sich über 15 Jahre.
Grenzen der Verankerung
Der Regierungsrat führte nun aus, dass dort, wo die Strasse umfangreich saniert werde, ein den aktuellen Normen entsprechendes Rückhaltesystem eingebaut werde. Wo dies verhältnismässig und sinnvoll sei, werde es um einen Unterfahrschutz ergänzt. Ein solcher verhindert, dass Zweiradfahrende unter dem Rückhaltesystem durchrutschen und abstürzen können.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass ein maximaler Schutz nicht immer möglich sei. So liessen sich etwa die Ansprüche des Natur-und Heimatschutzes oder für die Schneeräumung nicht immer mit einem maximalen Rückhaltesystem vereinbaren. Auch setzten Natursteinmauern der Verankerung Grenzen.
Auch wenn es wünschenswert wäre, auf den Urner Strassen durchgehend ein dem heutigen Sicherheitsstandard entsprechendes Rückhaltesystem zu haben, sei dies nicht von heute auf morgen realisierbar, schreibt der Regierungsrat. Es werde Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern, bis die Strassen komplett umgerüstet seien.
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