Justiz Mehr Fälle und budgetloser Zustand beschäftigen Luzerner Gerichte

SDA

28.3.2018 - 16:59

Die Luzerner Gerichte haben 2017 mehr Fälle bearbeitet als im Jahr zuvor. Aufgrund des budgetlosen Zustands mussten verschiedene Projekte zurückgestellt werden. Längere Verfahrensdauern verzeichnete insbesondere das Familiengericht wegen einer Gesetzesänderung.

Die erstinstanzlichen Gerichte (vier Bezirksgerichte, Kriminalgericht, Zwangsmassnahmengericht, Arbeitsgericht) verzeichneten einen Anstieg der Fälle von 9006 auf 9250, wie aus dem Geschäftsbericht 2017 der Luzerner Gerichte hervorgeht, der am Mittwoch publiziert wurde. Erledigt wurden knapp 9000 Fälle. Das Kantonsgericht erledigte zusätzlich 2250 Fälle.

Ziel bei der Bearbeitung der Fälle sei ein 1:1-Verhältnis, sagte Peter Meuli, Präsident der Erstinstanzlichen Gerichte vor den Medien. Die Zahl der eingegangen Fälle sollte jener der abgeschlossenen entsprechen.

95,3 Prozent der Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte wurden nicht angefochten. Dies mache den Prozess schneller, günstiger und sei gut für den Rechtsfrieden.

Bei IT-Projekten gespart

"Das Jahr 2017 stand ganz im Zeichen der konsequenten Sparmassnahmen", sagte der Luzerner Kantonsgerichtspräsident Marius Wiegandt. Bei einem Aufwand von 56 Millionen Franken und einem Ertrag von knapp 30 Millionen Franken schloss die Rechnung der Luzerner Gerichte mit einem Aufwandüberschuss von 26 Millionen Franken ab, was einer Einsparung gegenüber dem Budget von 2,3 Millionen Franken entspricht.

39 Millionen Franken entfielen alleine auf das Personal. Statt der budgetierten 60 Millionen Franken belief sich der Aufwand auf knapp 56 Millionen Franken. Gespart wurde laut Wiegandt beim Personal, bei Weiterbildungen, bei der Bibliothek und insbesondere bei IT-Projekten.

Rund 30 solcher Projekte seien am laufen. Die Einsparungen in diesem Bereich bedeuteten aber lediglich einen Aufschub, da die Gerichte den Schritt ins digitale Zeitalter noch zu vollziehen hätten.

Längere Verfahren beim Unterhaltsrecht

Als positiv wertete Wiegandt, dass im Strafrecht sämtliche der 393 eingegangen Fälle erledigt werden konnten. Weiter seien bei den amtlichen Verteidigern tiefere Kosten angefallen. Erfreulich sei für ihn zudem, dass man trotz des Spardrucks seitens des Kantons bei den Gerichten eine gewisse Besitzstandwahrung erfahren habe.

Kritischer äusserte sich Familienrichterin Angelika Albisser. Die Umsetzung des neuen Unterhaltsrecht, das seit 2017 in Kraft ist, führte beim Familiengericht zu längeren Verfahrensdauern. Diese entstehen durch die komplexeren Fälle, da neu bei Scheidungen jeder Unterhaltsbeitrag für jedes Kind separat zu rechnen ist. Die längeren Verfahren seien auch für die Parteien teurer.

Die Parteien hätten Anrecht auf einen zeitigen Entscheid. Um dem gerecht zu werden, bräuchte jedes Bezirksgericht im Kanton mindestens einen Juristen mehr, forderte Albisser. Oft werde bei laufenden Verfahren Unterhaltsgelder nicht ausbezahlt.

Bei den Gerichten sei auch der Urteilsbegründungsaufwand gestiegen. Es sei wichtig, dass die Beteiligten sowohl die Berechnungen als auch das Urteil verstehen würden. Sonst bestehe die Gefahr von erneuten Streitigkeiten.

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