JustizMesserstecher riskierte laut Gericht lebensgefährliche Verletzungen
SDA
13.1.2020 - 12:07
Der Kosovare, den das Luzerner Kantonsgericht anders als die Vorinstanz im Messerstecher-Fall von Hohenrain als Täter verurteilt hatte, riskierte mit seinem Messerangriff bewusst lebensgefährliche Verletzungen. Dies geht aus dem begründeten Urteil hervor.
Das Urteil wurde am Montag veröffentlicht, umfasst 94 Seiten und ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. Für die Beschuldigten gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der vom 33-jährigen Kosovaren geschilderte Geschehensablauf sei in verschiedenen Punkten widersprüchlich und durch die Aussagen anderer Beteiligter widerlegt, heisst es im Urteil. Bei ihm sei als Einziger ungeklärt, wo er am Ende der Auseinandersetzung gestanden hatte.
Die Kantonsrichter sind der Ansicht, dass sich der Kosovare bewusst und mit allen Konsequenzen dafür entschied, am Angriff gegen die Brasilianer teilzunehmen. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung spreche der Einsatz eines Messers im Rahmen einer dynamischen Auseinandersetzung für eine Bereitschaft, lebensgefährliche Verletzungen zu riskieren und damit für eine besondere Gefährlichkeit, heisst es im Urteil.
Zu berücksichtigen sei weiter, dass der Auseinandersetzung, die zum tödlichen Messerstich durch den mutmasslichen Täter führte, ein nichtiger Anlass zugrunde lag. Sein Vorgehen lasse auf eine wesentliche kriminelle Energie schliessen. Es handle sich jedoch nicht um einen geplanten Angriff, sondern um einen, der spontan aus dem Moment heraus entstand, so das Gericht.
So sei für das Kantonsgericht erstellt, dass der 33-jährige Kosovare den tödlichen Messerstich ausführte, indem er in dieser insgesamt sehr dynamischen Auseinandersetzung mit dem Messer vor dem späteren Opfer hin und her fuchtelte und letztlich zustach.
Spuren beseitigt
Besonders auffallend war für das Gericht auch das Herunterspielen und Bestreiten eines Treffens nach der Tat mit einem ebenfalls an dieser anwesenden Mazedonier und mit an der Auseinandersetzung in Hohenrain nicht beteiligten Personen, wo es nachweislich darum ging, Spuren zu beseitigen. Als ihm an seinem Arbeitsplatz angekündigt wurde, dass die Polizei erneut auftauchen und ihn bei dieser Gelegenheit befragen würde, entschloss er sich, in den Kosovo zu fliehen, heisst es im Urteil.
Das Kantonsgericht verurteilt den 33-Jährigen wegen eventualvorsätzlicher Tötung und Angriffs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten. Damit hebt es den Schuldspruch des Kriminalgerichts gegen den 38-jährigen Mazedonier wegen eventualvorsätzlicher Tötung auf.
Pfefferspray, Hammer und Messer
Die Tat hatte sich in einer Augustnacht 2009 im luzernischen Hohenrain ereignet. Ein heute 28-jähriger Kosovare wollte sich für einen Faustschlag rächen, den er zuvor an einem Fest in Hochdorf erhalten hatte. Er und zwei Kollegen (ein 33-jähriger Kosovare und ein 38-jähriger Mazedonier) gingen sodann mit Pfefferspray, Hammer und Messer auf vier Brasilianer los. Einer der Brasilianer wurde erstochen, die drei Beschuldigten hauten ab.
Das Kriminalgericht sprach im März 2017 den Mazedonier schuldig. Die Anklage bezeichnete ursprünglich den 33-jährigen Kosovaren als Messerstecher, den nun auch das Kantonsgericht als Schuldigen sieht. Der Staatsanwalt forderte mindestens sechs Jahre Gefängnis. Der Beschuldigte setzte sich wenige Tage nach der Tat in den Kosovo ab und konnte erst 2015 befragt werden.
Die Verteidigung des Mazedoniers plädierte in der Berufungsverhandlung auf einen Schuldspruch wegen Angriffs und eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger. Eine Reduktion der Strafe auf unter zwei Jahre und damit einen Verzicht auf eine Wegweisung aus der Schweiz, strebte auch der Anwalt des 28-jährigen Kosovaren an, der dreieinhalb Jahre erhalten hatte. Das Kantonsgericht verhängte für beide unter anderem wegen Angriffs eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
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