VolksbegehrenMotion zu Überbauung in Hünenberg ZG für ungültig erklärt
SDA
29.5.2019 - 11:14
Der Gemeinderat von Hünenberg ZG hat eine Motion für ungültig erklärt, die eine weniger dichte Überbauung des Zythus-Areals erreichen wollte. Zwei Gutachten attestierten dem Volksbegehren Rechtswidrigkeit.
Zwei Privatpersonen und rund 300 Mitunterzeichnende hatten mit der Motion eine massvolle Entwicklung des Zythus-Areals erreichen wollen und forderten für eine Überbauung eine Ausnützungsziffer von 0,35. Das verstosse laut einem Gutachter gegen den kantonalen Richtplan, teilte die Gemeinde am Mittwoch mit.
Das Areal liege in einem Verdichtungsgebiet, wo eine Ausnützungsziffer bis 2,0 vorgesehen sei. Auch ein zweites Gutachten gehe tendenziell von einer Rechtswidrigkeit der Motion aus. Weil eine Motion aber nur über einen in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallenden Gegenstand zulässig sei, habe der Gemeinderat die Vorlage für ungültig erklärt.
Bei Zweifeln über die Gültigkeit einer Motion sei im Voraus Klarheit zu schaffen, damit das Stimmvolk nicht über eine Motion und gestützt darauf über eine Umzonung entscheidet, die von vornherein nicht genehmigt werden könne. Die Motionäre können den Entscheid innert 20 Tagen beim Regierungsrat anfechten.
Seit 2016 ist die Planung für eine Überbauung des kantonseigenen Zythus-Areals im Gange, das heute für einen Parkplatz und einen Ökihof genutzt wird. Verhandlungen zwischen den Gegnern einer dichten Überbauung und der Gemeinde mit dem Kompromiss einer Ausnützungsziffer von maximal 1,4 fruchteten nicht.
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