Betrugsprozess Mutmasslicher Covidkredit-Betrüger äussert sich nicht zu Vorwürfen

rl, sda

30.8.2022 - 13:32

Zwei Covid-Hilfskredite haben einen Unternehmer vor das Luzerner Kriminalgericht gebracht. (Symbolbild)
Zwei Covid-Hilfskredite haben einen Unternehmer vor das Luzerner Kriminalgericht gebracht. (Symbolbild)
Keystone

Ein des Covidkredit-Betrugs beschuldigter Unternehmer hat sich am Dienstag vor dem Kriminalgericht Luzern geweigert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sein Verteidiger bezeichnete ihn als unschuldig, der Staatsanwalt dagegen als «schamlosen Krisenprofiteur».

Keystone-SDA, rl, sda

Der 71-jährige Schweizer war in den letzten Jahrzehnten in der Optik- und Brillenbranche tätig und ist jetzt als Berater tätig. Er beantragte im März 2020 innerhalb von zwei Tagen bei zwei Banken einen Corona-Kredit.

Diese Kredite, für die der Bund bürgte, waren für Unternehmen vorgesehen, die wegen den Massnahmen gegen die Pandemie Umsatzeinbussen zu verkraften hatten und flüssige Mittel benötigten. Sie wurden wegen der Notlage unbürokratisch und schnell gewährt.

Der Beschuldigte gab in den Anträgen an, sein Unternehmen habe 2018 einen Umsatz von 28 Millionen Franken erzielt. Jede der beiden Banken gewährte darauf einen Kredit von 0,5 Millionen Franken. Gemäss Staatsanwalt war der Umsatz des Unternehmens aber deutlich kleiner und lag unter 100'000 Franken. Maximal hätte die Firma demnach einen Kredit von 8400 Franken zu Gute gehabt.

Unternehmer soll ins Gefängnis

Damit habe sich der Beschuldigte des mehrfachen Betrugs und mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht, sagte der Staatsanwalt. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Ein Jahr soll der Beschuldigte im Gefängnis absitzen, zwei Jahre sollen bedingt ausgesprochen werden.

Der Verteidiger forderte dagegen einen Freispruch. Sein Mandant habe weder zu Unrecht einen Kredit beantragt noch arglistig gehandelt, sagte er. Vorwürfe richtete der Verteidiger dagegen an die Banken und den Bundesrat.

Die Landesregierung habe mit ihrem Entscheid, Kredite unkompliziert zu vergeben, «leichtsinnig und blauäugig» gehandelt, sagte er. Die Banken hätten auf jede Prüfung der Kreditanträge und damit auf jede Vorsichtsmassnahme verzichtet. Sein Mandant habe als erfahrener Geschäftsmann mit einer solchen «Leichtsinnigkeit» nicht rechnen können.

«Provisorische Umsatzzahl»

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe das Antragsformular nur oberflächlich ausgefüllt, weil er von Nachfragen von Seiten der Banken ausgegangen sei. Zudem sei sein Mandant als international tätiger Berater auf Reisen ins Ausland angewiesen gewesen. Diese seien durch Corona unterbunden worden. Er habe in dem Formular deswegen den provisorischen Umsatz angegeben, den er ohne die Pandemie hätte realisieren können. Aus Sicht des Unternehmers sei die Zahl richtig gewesen.

Ganz anders beurteilte die Staatsanwaltschaft die Taten des Beschuldigten. Der erfahrene Geschäftsmann habe damit gerechnet, dass wegen der Corona-Notlage die Kredite ohne Prüfung vergeben würden. Er habe das besondere Vertrauen, dass den Kreditnehmern in dieser Situation entgegengebracht worden sei, missbraucht.

Obwohl der Beschuldigte nur einen Antrag hätte einreichen dürfen, beantragte er zwei Mal einen Kredit, wie der Staatsanwalt ausführte. Die im Antrag aufgeführte Umsatzzahl bezeichnete er als"reine Phantasiezahl». Der Beschuldigte habe kein Liquiditätsbedürfnis für eine Million Franken gehabt, sondern das Geld für private Bedürfnisse gebraucht.

Hinweise auf Millionenverträge, die der Beschuldigte für das Jahr 2020 abgeschlossen habe, gebe es nicht, sagte der Staatsanwalt. Zudem sei für die Kredite der Umsatz des Jahres 2019 oder 2018 massgeblich gewesen.

Keine Einsicht

Zugute hielt der Staatsanwalt dem Beschuldigten, dass er nicht vorbestraft ist und einen der beiden Kredite zurückzahlte. Er zeige aber weder Einsicht noch Reue.

Die Befragung des Beschuldigten vor Gericht dauerte denn auch nur wenige Minuten. Der mutmassliche Betrüger machte von seinem Schweigerecht Gebrauch und verweigerte jede Aussage.

Vor dem Gericht äusserte sich aber auch ein Vertreter der Privatklägerschaft, der Bürgschaftsgenossenschaft Mitte, welche in die Vergabe der Covid-Kredite involviert war. Er sagte, es gehe bei diesem Prozess auch um die Glaubwürdigkeit des Covid-Kreditsystems und um die Steuerzahler.

Das Urteil wird später veröffentlicht.