ProzessNach Badeunfall gelähmt: Frage nach Mitschuld aufgeworfen
SDA
23.6.2020 - 14:01
Im Berufungsprozess gegen zwei Lido-Mitarbeiter nach einem Badeunfall in Luzern hat der Verteidiger einem der Söhne des Opfers eine mögliche Mitschuld an den Verletzungen gegeben. Dieser hatte seinen Vater aus dem Wasser geborgen.
Auf der Anklagebank sassen der 48-jährige Bademeister, der am Unfalltag auf dem Aufsichtsturm sass, und der 54-jährige Geschäftsführer des Bades. Sie hätten es laut der Staatsanwaltschaft verhindern können, dass 2014 ein Gast Kopf voran ins Wasser sprang und sich zwei Halswirbel brach. Die Beschuldigten waren in erster Instanz freigesprochen worden.
Beim Prozess am Dienstag vor Kantonsgericht lenkte die Verteidigung die Schuldfrage auf den älteren Sohn des Privatklägers, wie der Gerichtspräsident bei der Befragung ausführte. In einer Eingabe ans Gericht habe er die Möglichkeit ins Spiel gebracht, dass die Verletzungen, die zu einer kompletten Tetraplegie führten, bei der Bergung entstanden sein könnten.
Der heute 19-jährige Sohn sagte bei der Befragung, er habe zuerst gedacht, der Vater mache ein Spässchen, als er nicht mehr auftauchte. Dann hab er gemerkt, dass irgendetwas nicht stimme und sei zu ihm ins Wasser gesprungen. «Mit letztem Atem sagte er, 'hilf mir'.» Er sei als erster beim Vater gewesen. Danach habe er ihn halb die Treppe hochgezogen, zwei weitere Personen halfen bei der Bergung.
«Spiesschen» gemacht
Der ältere und auch der jüngere Sohn, der mit dem Vater auf dem Steg war vor dem fatalen Sprung, sowie die Mutter gaben an, dass Vater und jüngerer Sohn zuerst von der linken Seite des Stegs «Spiesschen», also Köpfler gemacht hätten. Auch die Therapeutin, die die beiden Söhne nach dem Unfall behandelte, sagte, das Wort «Spiesschen» sei in der Therapie gefallen.
Der beschuldigte Bademeister gab dagegen an, die Familie zwar bemerkt zu haben. Allerdings habe er keine Kopfsprünge registriert. Der Vater habe den Sohn Fuss voran ins Wasser geworfen. Es sei ein friedliches Spiel gewesen, kein grobes Schubsen, daher habe er nicht interveniert. Den fatalen Sprung habe er nicht gesehen.
Von einem Schubsen wollten die beiden Söhne nichts wissen. Der Vater habe sie immer vor den Gefahren am Wasser gewarnt. Das Gericht liess sich die Situation des Unfallorts von den Befragten detailliert beschreiben, um zu erfahren, wo der Sprung geschah.
Der Geschäftsführer sagte, er sei überzeugt, dass der Privatkläger von dieser Position nicht absichtlich einen Kopfsprung ausgeführt haben könne. Man sehe, dass das dort viel zu gefährlich sei. Das Wasser sei am fraglichen Tag klar gewesen.
Auch der Bademeister sagte, bei der beschriebenen Stelle am Steg sei das Wasser viel zu seicht. «In meinen acht Jahren habe ich noch nie einen Kopfsprung von diesem Bereich gesehen», sagte er.
Die Verhandlung geht am Nachmittag mit den Plädoyers von Verteidigern, Anklage und Privatklägervertreter weiter. Das Publikum verfolgte wegen den Coronamassnahmen den Prozess nicht vom Gerichtssaal, sondern von einem anderen Raum aus, in den die Verhandlungen live übertragen wurden.
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