Kantonsrat SZ Nach Justizstreit: Schwyz regelt Einsatz und Arbeit der Puk klar

SDA

21.3.2019 - 10:45

Als Lehre aus dem so genannten Justizstreit wird im Kanton Schwyz der Einsatz und der Aufgabenbereich der Parlamentarischen Untersuchungskommission (Puk) im Rahmen der Totalrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrats neu geregelt. Zur Debatte steht auch die Aufhebung des Kommissionsgeheimnisses.

So sollen neu die Aufgabenbeschreibungen der ständigen Kommissionen aus dem Anhang in die Geschäftsordnung integriert werden, schreibt die Ratsleitung des Kantonsrats in einer Mitteilung vom Donnerstag zum Bericht und zur Vorlage an den Kantonsrat.

Die Regeln des Ratsbetriebs würden klarer formuliert, so dass sich die Debatten nicht in «auslegungsbedürftigen Formalien» verstrickten, heisst es in der Medienmitteilung. Vielmehr sollten die politischen Argumente und die politische Lösungsfindung im Zentrum der Debatten stehen.

Noch keinen Entscheid fällte die Ratsleitung zum Kommissionsgeheimnis. Denn die vorgeschlagene Aufhebung war sowohl in der Vernehmlassung wie auch in der Ratsleitung umstritten. So entschied diese, dem Kantonsrat zwei ausformulierte Varianten zu unterbreiten: Eine für die Aufhebung, eine dagegen.

Die Ratsleitung unterbreitet dem Parlament weiter einen Vorschlag, wie die Abstimmungserläuterungen zur Kantonsratsvorlagen künftig ausgestaltet werden sollen. Neu sollen die wichtigsten Argumente für und gegen die jeweilige Vorlage «zwingend» aufgeführt werden, heisst es. Zudem werden den Komitees neu vier Seiten statt wie bisher eine Seite in den Abstimmungserläuterungen zur Verfügung gestellt.

Neue Ausgabenbremse

Da die bisherige Ausgabenbremse bis zum 31. Dezember 2017 befristet war und in der Praxis regelmässig zu Vollzugsproblemen führte, beauftragte der Kantonsrat die Ratsleitung, wieder eine Ausgabenbremse in die Geschäftsordnung aufzunehmen.

Die von der Ratsleitung vorgeschlagene Version wurde in der Vernehmlassung jedoch verworfen. Der Lösungsvorschlag der Regierung hingegen überzeugte die Ratsleitung, weil sie keinen Interpretationsspielraum offen lasse und offen und fair sei: Künftig sollen alle Ausgabenbewilligungen des Kantonsrats mit mindestens 60 Stimmen angenommen werden müssen.

Die Totalrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrats wurde auch dazu genutzt, Abläufe zu straffen und die elektronische Abstimmung zu ermöglichen. «Damit wird die Effizienz des Ratsbetriebs erhöht», ist die Ratsleitung überzeugt.

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