LandwirtschaftNeue Arbeitszeitbeschränkung für Luzerner Landwirtschaft
kad, sda
17.11.2021 - 16:33
Für Angestellte auf Luzerner Bauernhöfen soll es künftig eine Höchstarbeitszeit geben. Dazu wird der Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis (NAV) totalrevidiert. Er ist seit dem Jahr 2000 in Kraft.
Keystone-SDA, kad, sda
17.11.2021, 16:33
SDA
Weil in der Landwirtschaft das Arbeitsgesetz nicht gilt, muss der Kanton Normalarbeitsverträge erlassen. Den geltenden Vertrag habe er auf Antrag des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands (LBV) überarbeiten lassen, teilte der Luzerner Regierungsrat am Mittwoch zum Start der Vernehmlassung mit.
Insbesondere sei man sich darüber einig gewesen, dass die Höchstarbeitszeit herunterzusetzen ist. So heisst es bislang im Vertrag bloss: «Die tägliche Arbeitszeit darf normalerweise zehn Stunden nicht übersteigen.»
Diese Bestimmung soll geändert werden. Neu gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 49 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens zehn Stunden betragen. Auch Pausen sind im Entwurf neu vorgesehen. Zudem ist die arbeitgebende Person verpflichtet, eine Arbeitszeitdokumentation zu führen.
Zahl Beschäftigter rückläufig
Eingeführt werden die Begriffe Überstunden und Überzeit. Es ist vorgeschrieben, dass sie durch Freizeit auszugleichen oder ohne Zuschlag zu entlöhnen sind. Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist zudem mit einem Zuschlag von 25 Prozent zu entschädigen.
Der NAV Landwirtschaft ist auf alle Personen anwendbar, die vorwiegend in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem landwirtschaftlichen Haushalt im Kanton Luzern beschäftigt sind. Der Entwurf geht bis am 18. Februar 2022 in die Vernehmlassung.
Die Anzahl Beschäftigter in der Luzerner Landwirtschaft ist seit Jahren rückläufig. 2020 waren es gemäss der Dienststelle Landwirtschaft und Wald noch 12'744 Personen.
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