Landrat NW Nidwalden berechnet Pflegekosten in Heimen künftig individuell

SDA

23.9.2020 - 09:15

Die Kosten, die der Kanton für die Pflege in Nidwaldner Heimen übernehmen muss, werden neu berechnet. (Symbolbild)
Die Kosten, die der Kanton für die Pflege in Nidwaldner Heimen übernehmen muss, werden neu berechnet. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/DPA/CHRISTOPH SCHMIDT

Im Kanton Nidwalden kommt es zu einem Systemwechsel bei der Restfinanzierung von Pflegekosten. Statt Normtaxen sollen künftig Mischtaxen gelten, die für jedes Heim individuell festgelegt werden. Dagegen hatte der Landrat in seiner Sitzung vom Mittwoch nichts einzuwenden.

Das Kantonsparlament beriet die entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in erster Lesung. Bei der Restfinanzierung handelt es sich um jene Pflegekosten, die nicht von der versicherten Person oder der Krankenkasse getragen werden, sondern die der Kanton bezahlen muss.

Diese Restkosten legt die Regierung bislang in einer Normtaxe fest, die auf den Kosten sämtlicher Pflegeinstitutionen im Kanton basierte. Drei Nidwaldner Heime erhoben Einsprache gegen die Taxen, die der Regierungsrat 2019 erlassen hatte. Zudem hält das Bundesgericht fest, dass Normtaxen nur erlaubt sind, wenn sie die Kosten decken.

Neu wird für jedes Pflegeheim eine individuelle Taxe festgelegt. Sie basiert zu 50 Prozent auf den Pflegekosten des jeweiligen Heims sowie zu 50 Prozent auf den Pflegekosten aller Pflegeheime. Berücksichtigt wird zudem der Nominallohnindex für die entsprechenden Gesundheitsberufe.

Gegen die Vorlage gab es von keiner Partei Einwände. Erika Liemb Gander (Grüne) etwa lobt den Kompromiss, den man ausgehandelt habe. Die effektiven Kosten würden künftig besser abgebildet und angemessen vergütet.

Wäre die Regelung bereits 2018 in Kraft gewesen, hätte der Kanton Nidwalden 45'000 Franken mehr zahlen müssen, dies bei einem Gesamtbetrag von 8,1 Millionen Franken, der an die Pflegekosten in Pflegeheimen fliesst.

Die zweite Lesung der Gesetzesänderung im Landrat findet am 21. Oktober statt. Die Regelung tritt 2021 in Kraft.

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