Coronavirus – SchweizNidwalden führt Maskentragpflicht für grössere Anlässe ein
SDA
16.10.2020 - 14:03
In Nidwalden gilt ab Montag eine Maskentragpflicht für grössere Veranstaltungen. Bei kleineren Anlässen oder in Läden sowie in Gastronomiebetrieben mit stehender Konsumation muss nur dann eine Maske getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Gemäss der neuen regierungsrätlichen Covid-19-Verordnung muss an Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen eine Maske getragen werden. Dies gilt sowohl für öffentliche wie private Anlässe, wie das Nidwaldner Gesundheitsamt am Freitag mitteilte.
Eine Maskentragpflicht gilt auch für Dienstleistungen mit Körperkontakt. Als Beispiele genannt werden Coiffeursalons sowie Massage-, Tätowier- oder Kosmetikstudios.
An Anlässen mit weniger als 50 Personen muss nur dann eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand fortwährend nicht eingehalten werden kann. Dasselbe gilt für öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Poststellen, Kinos, Gotteshäuser oder Gastrolokale, in denen stehend gegessen und getrunken wird, sowie in Läden.
Weniger streng
Im Gegensatz zum Nachbarkanton Obwalden, aber auch zu Luzern und Zug, sieht Nidwalden somit keinen Bedarf für ein Maskenobligatorium in Läden. Es gebe keine Anhaltspunkte für gehäufte Ansteckungen in Verkaufsgeschäften, hiess es in der Mitteilung.
Ein Maskenobligatorium gelte deswegen nur, wenn der Abstand regelmässig nicht eingehalten werden könne. Den Ladenbesitzern stehe es aber frei, eine generelle Maskentragpflicht einzuführen.
Veranstaltungen im Fokus
Der Regierungsrat reagiere mit dieser zweistufigen Maskenpflicht auf die zuletzt starke Zunahme der Coronafallzahlen, teilte das Gesundheitsamt mit. Er ziele auf Veranstaltungen ab, weil diese sich zuletzt als häufigste Übertragungsquelle erwiesen hätten.
Auch am Arbeitsplatz häufen sich in Nidwalden aber die Ansteckungen. Der Regierungsrat rät den Unternehmen, wieder vermehrt auf Homeoffice zu setzen oder die Angestellten räumlich zu trennen.
Keine Maske tragen müssen in Nidwalden Kinder bis zwölf Jahre oder Personen, die nachweisen können, dass sie keine tragen können. Die bereits zuvor geltenden Regeln, etwa die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen, bleiben bestehen.
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