Spitalbehandlungen Nidwalden übernimmt Luzerner Liste "ambulant vor stationär"

SDA

13.12.2018 - 08:56

Um die Kosten im Gesundheitsbereich zu dämpfen, setzt auch der Kanton Nidwalden auf das Prinzip "ambulant vor stationär". Er führt dazu eine Liste mit medizinischen Eingriffen ein, die nur noch dann vergütet werden, wenn sie ambulant vorgenommen werden und geht damit weiter als der Bund.

Der Kanton Nidwalden erlasse die gesetzlichen Grundlagen, um per 1. Januar 2019 jene Liste zu übernehmen, die im Kanton Luzern bereits im Juli 2017 in Kraft gesetzt wurde, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Die erweiterte Liste umfasst mittlerweile 16 Gruppen von Eingriffen, von Arthroskopie an Handgelenk und Knie, über Herzschrittmacher-Implantation bis hin zu Hämorrhoiden-Entfernung.

Der Bund hatte im Frühling für sechs Gruppen von operativen Eingriffen das Prinzip "ambulant vor stationär" erlassen und festgehalten, dass weitergehende kantonale Listen weiterhin möglich seien. Bereits neun Kantone führen solche eigene Listen.

Nidwalden erhofft sich mit der Einführung der Liste Einsparungen von jährlich rund 200'000 Franken, wie es bei der Gesundheitsdirektion auf Anfrage hiess. Die nun festgelegten Eingriffe würden schon heute teilweise ambulant durchgeführt, so dass die Spitäler Erfahrungen sammeln konnten.

Die Nidwaldner Regierung hält fest, dass dank dem medizinischen Fortschritt die Eingriffe heutzutage ohne eine Qualitätsminderung ambulant durchgeführt werden könnten. Zudem gebe es Ausnahmekriterien, etwa wenn Patienten an mehreren Krankheiten leiden oder sonstige besondere Umstände vorliegen, die es ihnen nicht ermöglichen, am gleichen Tag nach Hause zu gehen.

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