Gesundheit Nidwalden will auf neue medizinische Bedürfnisse reagieren können

SDA

24.5.2019 - 09:42

Im Kanton Nidwalden sollen pflegende Angehörige leichter entlastet werden können. Der Regierungsrat hat deswegen dem Landrat eine Revision des Gesundheitsgesetzes unterbreitet. (Symbolbild)
Im Kanton Nidwalden sollen pflegende Angehörige leichter entlastet werden können. Der Regierungsrat hat deswegen dem Landrat eine Revision des Gesundheitsgesetzes unterbreitet. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton Nidwalden soll in der Gesundheitspolitik besser auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren können. Der Regierungsrat will deswegen das Gesundheitsgesetz revidieren.

Wie die Gesundheits- und Sozialdirektion am Freitag mitteilte, ist dies bereits die sechste Revision des Gesundheitsgesetzes, die innerhalb von zehn Jahren durchgeführt wird. Der Landrat wird das Gesetz nach den Sommerferien behandeln. Die Inkraftsetzung ist für den 1. Januar 2020 vorgesehen.

Die Revision sehe Änderungen vor, damit in Zukunft besser auf demografische Veränderungen reagiert werden könne, heisst es in der Mitteilung. So solle der Kanton die Möglichkeit haben, den Aufbau und Betrieb ambulanter Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung zu unterstützen.

Ermöglicht werden solle ferne eine befristete Beteiligung des Kantons an Projekten, wenn diese sich mutmasslich kostendämpfend auf die Gesundheitskosten auswirken. Ferner soll der Kanton Entlastungsangebote für pflegende Angehörige unterstützen können. Gleiches gilt für Informations- und Anlaufstellen.

Weitere Neuerungen betreffen die Gesundheitsberufe, die künftig nach übergeordneten, nationalen Standards kategorisiert werden. Neu müssen nicht nur selbständige Gesundheitsfachleute eine Berufsausübungsbewilligung haben, sondern auch angestellte, sofern sie in ihrer Tätigkeit eine fachliche Verantwortung ausüben.

Der medizinische Masseur wird wieder der Bewilligungspflicht unterstellt. Damit könne eine Befreiung von der Mehrwertsteuer erreicht werden, schreibt die Gesundheitsdirektion.

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