Justiz Nidwalden will Ordnungsbussenverfahren bündeln

rl, sda

2.4.2024 - 10:42

Zuständig für die Erhebung von Ordnungsbussen sind Polizeiangehörige, wobei der Regierungsrat auch weitere Organe für bestimmte Sachbereiche als zuständig erklären kann. (Symbolbild)
Zuständig für die Erhebung von Ordnungsbussen sind Polizeiangehörige, wobei der Regierungsrat auch weitere Organe für bestimmte Sachbereiche als zuständig erklären kann. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Nidwalden sollen die meisten Bestimmungen zum Ordnungsbussenverfahren in einem neuen Gesetz gebündelt werden. Der Regierungsrat hat den Entwurf des neuen Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Er will damit erreichen, dass das Ordnungsbussenverfahren übersichtlicher und dessen Anwendung einfacher wird.

Heute finden sich in Nidwalden in zahlreichen Gesetzen Vorgaben zu Ordnungsbussen. Ziel sei es, die historisch bedingte Zersplitterung der kantonalen Ordnungsbussengesetzgebung zu beseitigen und die Bestimmungen in einem neuen Ordnungsbussengesetz zu bündeln, erklärte der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Vernehmlassungsbotschaft. Zudem sollen die kantonalen Vorschriften den bestehenden Vorschriften des Bundes angeglichen werden.

Neu soll das Thema auf kantonaler Ebene in einem Ordnungsbussengesetz inklusive Verordnung sowie im Strassenverkehrsgesetz und in der Jagdgesetzgebung geregelt werden. Der Regierungsrat möchte ferner den Höchstwert der Ordnungsbussen zudem neu auf 300 Franken festsetzen. Heute sieht das Nidwaldner Recht Ordnungsbussen von bis zu 500 Franken vor.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende Juni 2024. Der Landrat soll die Vorlage im vierten Quartal behandeln. Inkrafttreten soll das neue Ordnungsbussengesetz auf den 1. März 2025.

rl, sda