KrankenversicherungNidwalden will Prämienverbilligung um Steuerabzüge bereinigen
SDA
30.10.2019 - 11:42
Für die Berechnung der Prämienverbilligung sollen im Kanton Nidwalden künftig Steuerabzüge ausser Acht fallen. Damit würde die Prämienverbilligung dem ursprünglichen Gedanken als sozial- und familienpolitisches Instrument für tiefere Einkommen stärker gerecht.
Der Regierungsrat beabsichtigt, Steuerabzüge wie hohe freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse oder Unterhaltskosten für Liegenschaften nicht mehr zu berücksichtigen, wie die Nidwaldner Staatskanzlei zum Start der Vernehmlassung der Teilrevision des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes am Mittwoch mitteilte.
Die Steuerabzüge könnten das Reineinkommen massgeblich reduzieren, sodass über die Zielgruppe der eigentlichen Anspruchsberechtigten hinaus Prämienverbilligungen ausgeschüttet werden, heisst es zur Begründung. Auch im Kanton Luzern ist eine entsprechende Anpassung geplant.
Nötig wird die Nidwaldner Teilrevision insbesondere wegen der Anhebung der minimalen Prämienverbilligung für Kinder auf nationaler Ebene. Künftig müssen die Kantone die Prämien für Kinder um mindestens 80 Prozent verbilligen. Zudem wird die Prämienverbilligung neu auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Krankenkassenprämien begrenzt, sofern dieser Betrag tiefer ist als der berechnete Anspruch.
Die finanzielle Mehrbelastung aus der Revision sollten sich laut der Regierung in einem «moderaten Rahmen» bewegen. Nach Inkrafttreten der Teilrevision voraussichtlich 2021 werde man dem Landrat bei Bedarf einen entsprechenden Budgetbetrag vorschlagen, der die Mehrbelastung berücksichtigt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2020.
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