Pensionsalter Nidwaldner Beamte sollen Arbeitsvertrag bis 70 verlängern können

SDA

2.11.2017 - 12:34

Stans

Nidwaldner Kantonsangestellte sollen künftig weiterarbeiten können, bis sie maximal 70 Jahre alt sind. Mit der Flexibilisierung des Rentenalters will die Nidwaldner Regierung das Potenzial von älteren Mitarbeitern besser nutzen.

Heute gilt in Nidwalden ein ordentliches Pensionsalter von 65. Wird eine pensionierte Person beschäftigt, wird dies in einem neuen Arbeitsverhältnis geregelt. Die vorzeitige Pensionierung ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich.

Neu soll es für Nidwaldner Kantonsangestellte möglich sein, das Arbeitsverhältnis über das ordentliche Pensionsalter hinaus bis maximal zum 70. Altersjahr weiterzuführen. Ein Anrecht darauf bestehe allerdings nicht, wie die Nidwaldner Regierung am Donnerstag mitteilte. Sie verabschiedete eine entsprechende Änderung beim Personal- und Pensionskassengesetz an den Landrat.

Angestellte, die länger als bis zum ordentlichen Pensionsalter arbeiten, sollen künftig dafür weiter in der Pensionskasse versichert bleiben und damit eine höhere Rente erzielen. Dies war bislang nicht möglich. Damit soll es für Mitarbeiter attraktiver sein, länger als bis zum 65. Geburtstag zu arbeiten. Frühpensionieren lassen können sie die Beamten weiterhin.

Damit könne die kantonale Verwaltung das Potenzial und die Erfahrung von älteren Mitarbeitern verstärkt nutzen, und damit sei sie besser auf den sich abzeichnenden demografischen Wandel vorbereitet, heisst es. Dieser Teil der Vorlage war laut Regierung in der Vernehmlassung grösstenteils unbestritten.

Kein genereller Anspruch auf Überbrückungsrente

Neu regeln will die Regierung auch vorzeitige Pensionierungen. Ein genereller Anspruch auf eine Übergangsrente soll zukünftig im Gegensatz zur aktuell noch gültigen Regelung nicht mehr bestehen. Ein Arbeitnehmer, der auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Ruhestand tritt, hat also keinerlei Anspruch mehr auf eine Überbrückungsrente.

Der Regierungsrat ist aber der Meinung, dass es auch künftig Regelungen für eine vorzeitige Pensionierung braucht. Er schlägt darum vor, die Zeit bis zur ordentlichen Pensionierung mit einer AHV-Ersatzrente zu überbrücken.

Diese soll nur dann ausgerichtet werden, wenn die Person das 62. Altersjahr vollendet hat und entweder schwerwiegende gesundheitliche Probleme vorliegen oder organisatorische Änderungen zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen. Die Höhe der Ersatzrente ist auf maximal 60 Prozent der ungekürzten maximalen einfachen AHV-Rente begrenzt.

Wie die Regierung festhält, lehnten einige Vernehmlassungsteilnehmer die geplante AHV-Ersatzrente grundsätzlich ab. Am kontroversesten seien die Meinungen zu den für die Ausrichtung einer Ersatzrente vorgesehenen Kriterien. "Den einen sind sie zu starr, den anderen zu offen", schreibt die Regierung. Trotzdem will sie an ihrem Vorschlag festhalten.

Das Geschäft geht auf ein Anliegen aus dem Landrat zurück. Dieser hatte im September 2016 eine Motion von Pius Furrer und Jörg Genhart (SVP) gutgeheissen.

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