VernehmlassungNidwaldner Fischer sollen Smartphone einsetzen können
rl, sda
7.9.2022 - 08:57
Der Nidwaldner Regierungsrat will die Organisation der Fischerei modernisieren. Das Patentwesen soll vereinfacht, die Kommunikation zwischen Fischer und Behörden soll digitalisiert werden.
rl, sda
07.09.2022, 08:57
SDA
Wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte, hat er eine Totalrevision der kantonalen Fischereigesetzgebung bis Mitte Dezember in die Vernehmlassung geschickt. Das geltende Recht stammt von 2009. Es sei in vielen Belangen nicht mehr zeitgemäss, begründete die Kantonsregierung die Totalrevision.
Fischerinnen und Fischer sollen den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Papierkram künftig vermehrt elektronisch erledigen können. Bestimmte Patente können nach der Gesetzesrevision neu elektronisch ausgegeben werden, so dass der Gang an den Schalter entfällt.
Digitalisiert werden soll auch die Fangstatistik: Die Fischerinnen und Fischer sollen in Zukunft ihre Fänge auf dem Smartphone erfassen können, teilte der Regierungsrat mit.
Bestrafung mit Ordnungsbusse
Vereinfacht werden soll aber auch die Bestrafung fehlbarer Fischerinnen und Fischer. Widerhandlungen sollen neu im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden. Der administrative Aufwand für die Behörde und die bestrafte Person werde damit vereinfacht, teilte der Regierungsrat mit. Bei groben Verstössen solle die Fischereikarte neu mit sofortiger Wirkung entzogen werden.
Das Jugendpatent soll gemäss der Vernehmlassungsvorlage neu bis zum 18. statt bis zum 16. Altersjahr ausgegeben werden. Das Mindestalter für ein Patent soll weiterhin bei zehn Jahren liegen.
Auf dem Nidwaldner Teil des Vierwaldstättersees wird es zudem nach dem Willen der Kantonsregierung nur noch einen statt zwei Patentkreise geben. Begründet wird diese Vereinfachung mit der Mobilität der Fischerinnen und Fischer.
Noch neun Patente
Insgesamt soll es neu nur noch neun statt wie bisher 13 Patentarten geben. Dies führt zu einer Anpassung der Gebühren. Diese Anpassung solle aber nicht zu Mehreinnahmen für den Kanton führen, hiess es. Vereinfacht werde auch die Versteigerung der Pacht.
Der Landrat dürfte die Vorlage im Frühling 2023 behandeln, so dass die Neuerungen auf 2024 in Kraft treten können. Die neue Gesetzgebung muss noch vom Bund genehmigt werden.
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