Landrat NW Nidwaldner Gemeindeversammlungen sollen nicht mehr einbürgern

rl, sda

28.6.2023 - 10:01

Das Einbürgerungsverfahren wird in Nidwalden neu geregelt. (Symbolbild)
Das Einbürgerungsverfahren wird in Nidwalden neu geregelt. (Symbolbild)
Keystone

In den Nidwaldner Gemeinden sollen künftig die Gemeinderäte und nicht mehr die Gemeindeversammlungen einbürgern. Der Landrat hat eine Motion der FDP mit 54 zu 2 Stimmen erheblich erklärt.

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Im Oktober 2022 hatte der Landrat die Weichen dahingehend gestellt, dass künftig nicht mehr er selbst, sondern seine Justizkommission für die Verleihung des Kantonsbürgerrechts zuständig sein solle. Als Reaktion darauf fordert FDP-Landrat Florian Grendelmeier mit einer Motion eine analoge Neuerungen auch auf Gemeindestufe.

Heute werden die Gesuche für das kommunale Bürgerrecht, nach einer Vorprüfung durch eine Kommission, von der Gemeindeversammlung behandelt. Künftig soll es ohne Gemeindeversammlung gehen, denn deren Entscheidungspielraum ist klein. Grendelmeier sagte am Mittwoch im Landrat, aktive Stimmbürger könnten kaum Einfluss auf eine Einbürgerung nehmen.

Annette Blättler (GLP) sagte, ein Vorteil der von Grendelmeier vorgeschlagenen Lösung sei, dass Einbürgerungen rollend und nicht nur zwei Mal jährlich an den Gemeindeversammlungen vorgenommen werden könnten. Zustimmung gab es auch von Otmar Odermatt (Mitte) und Pia Häfliger (SVP). Verena Zemp (Grüne) sagte, das Einbürgerungsverfahren sei ein Verwaltungsakt. Dieser werde durch die Änderung vereinfacht und schneller.