SpitalfusionNidwaldner Kantonsspital bereit für Fusion
SDA
23.10.2019 - 10:06
Der Landrat Nidwalden hat die Weichen gestellt, damit das Kantonsspital Nidwalden eine Tochter des Kantonsspitals Luzern werden kann. Er hat nach zweiter Lesung das Spitalgesetz mit 53 zu 0 Stimmen genehmigt und damit die Umwandlung des Spitals in eine AG beschlossen.
Heute ist das Kantonsspital Nidwalden als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert. Es arbeitet bereits seit zehn Jahren in einer gemeinsamen Spitalregion (Lunis) mit dem Kantonsspital Luzern zusammen. Der Landrat ging mit dem Regierungsrat überein, dass in der heutigen Struktur das Nutzenpotenzial ausgeschöpft sei und die Zusammenarbeit auf ein neues Fundament gestellt werden müsse.
Das Gesetz sieht nun vor, dass Nidwalden maximal 60 Prozent der Spitalaktien an das Luzerner Kantonsspital verkaufen kann. Das Spitalgebäude in Stans bleibt im Besitz des Kantons Nidwalden. Eine neue Immobilien-Gesellschaft vermietet der Spital-AG das Gebäude.
Umstritten im Rat war die Frage nach der Miete, die die Betreiber für das Spitalgebäude zahlen müssen. Therese Rotzer (CVP) wollte, dass das Gesetz dazu Leitplanken setze und schlug vor, die Kostenmiete festzuschreiben.
Verdeckte Subventionierung
Ihre Befürchtung, dass über einen günstigen Mietzins das Kantonsspital versteckt subventioniert werde könnte, sei nicht völlig aus der Luft gegriffen, sagte Rotzer. Die CVP wolle verhindern, dass der Kanton in einigen Jahren für die Spital-Immobiliengesellschaft tief in die Tasche greifen müsse. Die Mieteinnahmen sollten deswegen die Kosten der Immobilien AG decken.
Walter Odermatt (SVP) hielt den Passus für unnötig und plädierte dafür, Vertrauen in die Regierung zu haben. Stefan Bosshard (FDP) wies darauf hin, dass ganz verschiedene Kostenmietmodelle existierten, und der geforderte Gesetzeszusatz nicht die erhoffte Sicherheit gebe.
Die Regierung verwies auf den Aktionärsvertrag, wo die sogenannte Kostenmiete festgehalten sei. Das Parlament lehnte darauf Rotzers Antrag mit 32 zu 23 Stimmen ab.
Keine Gewinnmaschine
Thomas Wallimann (Grüne) machte sich für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Personal stark. Ein kantonales Spital sei keine Gewinnmaschine, sondern dem Gemeinwohl verpflichtet, sagte er. Ein GAV sei ein Schutz für die Schwächeren in einem Arbeitsverhältnis. Sie böten aber auch der Personalführung Strukturen.
Wallimann stellte deswegen den Antrag, dass im Gesetz der Abschluss eines GAV verankert werde. Andreas Gander (CVP) lehnte das Ansinnen ab. Die CVP sei nicht gegen einen GAV, doch mache nicht nur ein solcher einen guten Arbeitgeber aus.
Lilian Lauterburg (FDP) erklärte, dass das Kantonsspital Nidwalden ein guter Arbeitgeber sei. Ein GAV verhindere nicht den Druck, der auf den Angestellten laste. Es sei nicht Aufgabe des Gesetzgebers dem Spital vorzuschreiben, wie die Arbeitsverhältnisse ausgestaltet werden sollten.
Korsett
Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger bezeichnete den GAV als Korsett. Für flexible und individuelle Lösungen bleibe dann wenig Raum, sagte sie. Sie forderte den Landrat deswegen auf, keine GAV-Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen. Das Parlament folgte ihr mit 46 zu 10 Stimmen.
Luzern und Nidwalden beschlossen 2009 eine gemeinsame Spitalversorgung über die Kantonsgrenze. Seit 2012 ist die Luzerner-Nidwaldner-Spitalregion (Lunis) durch einen Rahmenvertrag geregelt.
Der Zusammenschluss der beiden Spitäler war im November 2018 von den Regierungen der beiden Kantone vertraglich geregelt worden. Im Falle eines Referendums hätte das Volk das letzte Wort.
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