Der Kanton Nidwalden richtet seinen Kulturgüterschutz neu nicht nur auf bewaffnete Konflikte, sondern auch auf Naturkatastrophen oder Brände aus. Der Landrat hat am Mittwoch das 40 Jahre alte Kulturgüterschutzgesetz nach erster Lesung einstimmig total revidiert.
Es sei eher mit einem Hochwasser als mit einem kriegerischen Konflikt zu rechnen, sagte Delf Bucher (Grüne), Sprecher der vorberatenden Landratskommission, zur Neuausrichtung des Kulturgüterschutzes. Sämtliche Fraktionssprecher erklärten, dass mit der Gesetzesrevision die Nidwaldner Kulturgüter gut geschützt würden.
Mit der Gesetzesrevision wird ferner der Kulturgüterschutz effizienter organisiert, dies mit dem Ziel, die Schutzwirkung zu erhöhen. Die Zuständigkeiten von Behörden und Organisationen im Ereignisfall werden klar geregelt. Heute fehlen teilweise Bestimmungen zu den Verantwortlichkeiten.
Auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Privaten wird neu geregelt. Bislang mussten die Eigentümer von Kulturgütern Sicherstellungsdokumentationen und Sicherheitskopien bezahlen, wobei sie einen Kantonsbeitrag beantragen konnten. Diese Regelung wird umgekehrt: Neu kommt grundsätzlich der Kanton für diese Kosten auf, der Eigentümer muss sich aber finanziell beteiligen. Bauliche Schutzmassnahmen sind weiterhin Aufgabe des Eigentümers, der Kanton beteiligt sich aber daran.
Ratshaus, Schnitzturm und Seeufersiedlung
Der Kanton übernehme mit der Gesetzesrevision keine neuen Aufgaben, erklärte der Regierungsrat im Landrat. Es sei deswegen nicht mit grossen zusätzlichen Kosten für den Kanton zu rechnen.
Kulturgüter können Immobilien sein, aber auch bewegliche Güter oder Daten, die für das kulturelle Erbe wichtig sind. Schützenswerte Güter von nationaler Bedeutung sind in Nidwalden etwa in Stans das Staatsarchiv, das Ratshaus und das Winkelriedhaus oder in Wolfenschiessen das Bauernhaus Grossitz. In Stansstad sind es etwa der Schnitzturm oder die neolithische Seeufersiedlung. Es gibt aber auch schützenswerte Güter von kantonaler oder regionaler Bedeutung.
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